Werden Sie noch heute HDT-Mitglied und füllen Sie den Mitgliedsantrag aus (hier kommen Sie zum PDF-Download).
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Da der Verein nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit ist, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient, ist er berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung folgender Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen:
Der Verein ist ebenfalls berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
In Vorstand und Kuratorium des Vereins HDT wirken namhafte Persönlichkeiten Deutschlands als Impulsgeber für neueste Anforderungen aus Praxis, Forschung und Entwicklung und in der Definition langfristiger Perspektiven der Tätigkeit des HDT mit.
Als Mitglied des HDT unterstützen Sie die Ziele und Arbeit des Haus der Technik.
Alle weiteren Informationen zur Mitgliedschaft sind zu finden in den §§ 3 ff der Satzung.
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gebühren – auch bei Buchung unserer Veranstaltungen.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Bitte tragen Sie die Daten für einen oder mehrerer Teilnehmer ein, um mit der Buchung fortzufahren.
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Für die Ausstellung des Teilnehmer-Zertifikates benötigen wir noch folgende Daten: