Zum Thema
Die gesetzgeberischen Entscheidungen der letzten Jahre haben den Bedarf an Prüf- und Hinweispflichten insbesondere bei Auftragnehmenden der Bau- und Stahlindustrie sowie des Anlagenbaus erhöht. Immer öfter versuchen Kunden/Kundinnen (erfolgreich), die eigenen Fehler und Versäumnisse an das beauftragte Unternehmen weiterzugeben.
Ebenso verschärfen gesetzliche Auslegungen die Prüf- und Hinweispflichten in Materiallieferverträgen – auch zu Lasten des Auftragnehmenden, der Komponentenlieferungen benötigt.
Auch wenn die Gesetzgebung bislang zu kurz kommt, versucht die Rechtsprechung, alle relevanten strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, um das Auftraggebenden-Auftragnehmenden-Verhältnis zu erleichtern. Die Bandbreite möglicher rechtlicher Kontexte macht es jedoch nicht einfach für die Parteien, schlüssige Prozesse festzulegen.
Die Leidtragenden sind diejenigen, die aktiv ein konfliktfreies Verhältnis anstreben, aber ihre Bemühungen werden häufig aufgrund eines Mangels an verbindlichen Richtlinien behindert.