Gefahrstoffe Seminare und Weiterbildungen

Gefahrstoffe Seminare und Weiterbildungen

Hier bündelt das HDT allgemeine Themen rund um den Rechtsbegriff „Gefahrstoffe“ wie z. B. Die aktuelle Gefahrstoffverordnung und deren Umsetzung in die Praxis. Welche Änderungen sich konkret ergeben und wie Sie in Ihrem Betrieb darauf reagieren müssen, lernen Sie in diesem eintägigen Praxisseminar kennen. Erfahren Sie auch, wie Sie die neuen Maßgaben richtig und erfolgreich interpretieren können.

33 Angebote
|
Hybrid

Seminar vermittelt den Nachgeschalteten Anwendern (Down-Stream-User) das laut REACH-Verordung notwendige Wissen zur Verwendung von Stoffen und Gemischen, sowie zur Herstellung und zum Handling von Formulierungen (Gemischen) oder Erzeugnissen.

Termine
08.04.25–09.04.25
27.08.25–28.08.25
14.04.26–15.04.26
22.09.26–23.09.26
Orte
Essen
,
hdt+ digitaler Campus
Präsenz
Erwerb der Fachkenntnisse einer zur Prüfung befähigten Person gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV

Der Lehrgang vermittelt die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse, um Laborabzüge warten und den arbeitssicheren Zustand der Laborabzüge gemäß BetrSichV beurteilen und prüfen zu können.

Termine
25.02.25
12.05.25
11.09.25
08.12.25
Orte
hdt+ digitaler Campus
,
Essen
Hybrid
Von der Bezirksregierung Düsseldorf bundesweit anerkannte Fortbildung

von der Bezirksregierung Düsseldorf bundesweit anerkannte Fortbildung zur Auffrischung der Sachkunde nach § 11 Absatz 2 (ehemals § 5) der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Termine
13.03.25
09.10.25
12.03.26
08.10.26
Orte
Essen
Hybrid

Seminar zum Erlernen der Grundzüge der REACH-Verordnung sowie der Aufgaben, Rechte und Pflichten eines REACH-Beauftragten

Termine
20.05.25–21.05.25
05.11.25–06.11.25
19.05.26–20.05.26
03.11.26–04.11.26
Orte
Essen
,
hdt+ digitaler Campus
Präsenz
Einstufen und Kennzeichnen mit dem GHS (CLP-Verordnung)

Erwerb der Qualifikation zum selbständigen Beurteilen, Einstufen und Kennzeichnen gefährlicher Stoffe und Gemische für Hersteller, Händler und Verwender chemischer Produkte - mit vielen Übungen und Abschlusstest zur Selbstkontrolle

Termine
11.03.25–12.03.25
29.07.25–30.07.25
02.09.25–03.09.25
25.11.25–26.11.25
Orte
Cuxhaven
,
Wolfsburg
,
Essen
Präsenz
mit Sachkundeprüfung, auf Wunsch inkl. Biozide und Pflanzenschutzmittel

Personen, die gefährliche Stoffe in Verkehr bringen möchten, werden auf die Sachkundeprüfung über Chemikalien gemäß Teil I und II der "Hinweise und Empfehlungen" gem. § 11 ChemVerbotsV vom 29.10.1999 (Bundesanzeiger Nr. 242a/99) vorbereitet.

Termine
10.03.25–12.03.25
06.10.25–08.10.25
09.03.26–11.03.26
05.10.26–07.10.26
Orte
Essen
Präsenz
Erwerb der Fachkenntnisse einer zur Prüfung befähigten Person gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV

Dieses Seminar vermittelt Ihnen alle notwendigen theoretischen und auch praktischen Kenntnisse zur Wartung und Beurteilung des arbeitssicheren Zustandes von Sicherheitsschränken gemäß BetrSichV.

Termine
26.02.25
13.05.25
12.09.25
09.12.25
Orte
Essen
,
hdt+ digitaler Campus
Präsenz
In Zusammenarbeit mit der DENIOS Akademie und mit Besichtigung der Denios AG

Sie erfahren Know-how zu Anzeige, Erlaubnis, Genehmigung der Lagerung von Gefahrstoffen sowie die Lagervorschriften für spezifische Gefahrstoffe. Sie kennen Risiken, Verantwortlichkeiten und neuestes Recht. Checklisten unterstützen Sie in der Praxis.

Termine
21.05.25–22.05.25
19.11.25–20.11.25
Orte
Essen
,
Bad Oeynhausen
Hybrid

Ermittlung, Messung und Beurteilung von Gefahrstoffen in der Luft in Arbeitsbereichen in Theorie und Praxis

Termine
01.04.25–02.04.25
18.11.25–19.11.25
Orte
Essen
Präsenz
In Zusammenarbeit mit der DENIOS Akademie

Zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der geforderten spezifischen Fachkunde nach der neuen Gefahrstoffverordnung (spezifische Fortbildung i.S.d. § 2 Abs. 16 GefStoffV)

Termine
20.05.25–21.05.25
04.11.25–05.11.25
Orte
Essen
,
Bad Oeynhausen
Präsenz

Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach DGUV 313-003 zur Befähigung der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen

Termine
11.03.25–13.03.25
07.10.25–09.10.25
Orte
Essen
Hybrid

Beim ECHA-Zulassungsverfahren sind die Anträge mit der Software IUCLID 6 unter Erfüllung der den Anhängen der BPR aufgeführten Informationsanforderungen zu erstellen und auf dem ECHA-Portal mittels webbasierter Anwendung R4BP 3 einzureichen.

Termine
06.05.25–07.05.25
05.05.26–06.05.26
Orte
Essen
Hybrid
Qualifikation zur Prüfung der Arbeitsmittel nach BetrSichV und DGUV-V 50

Das Seminar bietet das Know-how für die Bestellung zur Befähigten Person zur Prüfung von Chlorungsanlagen: rechtliche Grundlagen, Basiswissen Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung und Kontrolle von Chlorungsanlagen, Unfallgefahren, Dokumentation.

Termine
29.04.25–30.04.25
09.12.25–10.12.25
Orte
Essen
Hybrid

Ein Betrieb muss innerhalb eines Jahres nach Eingang des eSDB die Bedingungen der sicheren Verwendung einhalten oder ein Scaling nachweisen. Kann er beides nicht, muss er einen Stoffsicherheitsbericht erstellen oder auf die Chemikalie verzichten. 

Termine
02.09.25–03.09.25
02.09.26–03.09.26
Orte
Essen
Präsenz
Veranstaltung zu der nach EU Chemikalienrecht (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - REACH) geforderten Qualifikation für die Ersteller

Hersteller/Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen müssen nach Europäischem Chemikalienrecht und EG-Verordnung Nr.1907/2006 (REACH für nahezu alle Produkte Sicherheitsdatenblätter erstellen. Das Seminar qualifiziert zur fachkundigen Person.

Termine
01.04.25–03.04.25
28.10.25–30.10.25
Orte
Essen
,
Hamburg
Präsenz

Sie erlernen den Umgang mit den Programmen der ECHA, wie IUCLID, REACH-IT sowie dem Submission Portal und erfahren so, wie Sie Ihren Registrierungs- und Meldeverpflichtungen technisch nachkommen können.

Termine
25.02.25–26.02.25
Orte
Essen
Hybrid
Potenzial der Lead Component Identification Methode

Das Seminar stellt die LCID (Lead Component Identification) Methode vor und vermittelt Ihnen eine Vorstellung davon, wie Sie das Potential der Methode für sich nutzen können.

Termine
20.11.25
Orte
Essen
Hybrid

Bei den Essener Gefahrstofftagen mit fachbegleitender Ausstellung werden neue rechtliche Grundlagen komprimiert erläutert. In 13 Fachvorträgen wird aktuelles Wissen präsentiert und Hilfestellungen für die betriebliche Umsetzung gegeben.

Termine
15.05.25–16.05.25
Orte
Essen
Präsenz
Alles was Sie jetzt wissen müssen!

Die aktualisierte GefStoffV bringt umfassende Änderungen und Herausforderungen mit sich – besonders beim Umgang mit Asbest, Dieselmotoremissionen und anderen gefährlichen Stoffen.

Termine
27.06.25
Orte
Essen
Präsenz
Einstufen und Kennzeichnen mit dem GHS (CLP-Verordnung) - in Kooperation mit der Volkswagen AG

GHS/CLP-Aufbauseminar unterstützt den Praxistransfer zur erfolgreichen Einstufung und Kennzeichnung insbesondere von Gemischen durch hohen Übungsanteil

Termine
16.09.25–18.09.25
Orte
Wolfsburg
,
Essen
Online
Einstufen und Kennzeichnen mit dem GHS (CLP-Verordnung)

Seminar zur Aktualisierung des Wissens zum Einstufen und Kennzeichnen mit dem GHS (CLP-Verordnung)

Termine
22.09.25
Orte
hdt+ digitaler Campus
Präsenz

Seminar zur Umsetzung der nach dem Europäischen Chemikalienrecht geltenden Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in die betriebliche Praxis

Termine
25.11.25–26.11.25
Orte
Essen
Präsenz
Pflege und Inhalt von Stoffdatenbanken

Seminar zur Global Chemical Compliance erklärt die weltweite Einstufung und Kennzeichnung nach GHS und die Pflege und Inhalt von Stoffdatenbanken.

Termine
03.06.25–04.06.25
Orte
Wolfsburg
,
Essen
Präsenz
Veranstaltung zu der nach EU Chemikalienrecht (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - REACH) geforderten Qualifikation für die Ersteller

Fortbildung Sicherheitsdatenblatt für fachkundige Personen nach REACH-Verordnung: Chemikalienrecht für Inverkehrbringer, Einstufung und Kennzeichnung, Recht/Transportrecht (ADR/RID), Stoffdatenrecherche, umweltbezogenen und Notfallinformationen, eSDB

Termine
27.11.25–28.11.25
Orte
Essen

Einen Schritt weiter geht das Seminar Effektive Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach der aktuellen Gefahrstoffverordnung. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen nämlich erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen worden sind. Dabei hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob bei diesen Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten insbesondere unter den acht dort genannten Gesichtspunkten zu beurteilen und wirksame Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Neben den rechtlichen Grundlagen werden die zu beurteilenden Faktoren dargestellt und erläutert und deren effektive Dokumentation besonders angesprochen.

Essener Gefahrstofftage

Allgemeine und spezielle Themen werden bei den „Essener Gefahrstofftagen“ behandelt. Praktisch jedes deutsche Unternehmen ist mit Gefahrstoffen tätig. Die sich daraus ergebenden Gefahren für Sicherheit, Gesundheit, Brandschutz und Umwelt stellen einen häufig unterschätzten, aber existenziell wichtigen Bestandteil Ihres Unternehmens dar.
Ein Großteil der knapp 100.000 gemeldeten Berufskrankheiten-Verdachtsfälle, aber auch ein Teil der 200 Großschadensereignisse jedes Jahr in deutschen Unternehmen sind auf Gefahrstoff-Tätigkeiten zurückzuführen.
In jedem Unternehmen ist daher ein effektives und umsichtiges Gefahrstoffmanagement unter Berücksichtigung technischer, baulicher und organisatorischer Maßnahmen unerlässlich, aber auch gefordert.

Die Essener Gefahrstofftage im Haus der Technik finden einmal jährlich im Frühjahr statt. An zwei Tagen greift die Tagung wichtige Themen des Gefahrstoffmanagements auf und gibt umfassende Informationen und Anregungen für Fachleute und Interessenten. Ergänzt wird die Tagung durch eine umfassende begleitende Fachausstellung. Hier können Hersteller und Dienstleister ihre neuesten Produkte präsentieren.
Am ersten Abend gibt es die Möglichkeit, bei einem Bierchen alle Erfahrungen und Probleme, die bei der täglichen Arbeit im Unternehmen auftauchen, zu diskutieren. Hier werden im Austausch zwischen Teilnehmern und Referenten auch ständig die Themen Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit oder Gefahrstofflagerung angesprochen.

Die Tagung „Essener Gefahrstofftage“ ist somit die klassische Fortbildung und berufliche Weiterbildung rund um die Gefahrstoffe. Alle Fragen der Teilnehmer für die Praxis am Arbeitsplatz werden hier beantwortet.

Der Gefahrstoffbeauftragte

Der „Gefahrstoffbeauftragte“ wird nicht ausdrücklich gesetzlich definiert, wird aber häufig betrieblich eingerichtet. Die einrichtenden Stellen, Unternehmen und Institutionen kommen damit der Anforderung der Gefahrstoffverordnung nach, dass Gefährdungsbeurteilungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden dürfen, so dass sich hierfür der Begriff „Gefahrstoffbeauftragter“ in Analogie zum gesetzlich definierten „Gefahrgutbeauftragten“ durchgesetzt hat.

Die Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten besteht darin, die Geschäfts-führung umfassend zu beraten sowie Vorgehen und Maßnahmen zu erarbeiten für alle Tätigkeiten und Aktivitäten, die den Umgang mit Gefahrstoffen betreffen. Der Arbeitgeber muss hierzu eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung erarbeiten. Der Gefahrstoffbeauftragte hilft ihm dabei. Hilfreich dazu ist der Besuch des Seminars „Fachkunde zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“. Hierzu gibt es Anforderungen, die im DGUV Grundsatz 313-003 „Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ festgelegt sind.

Der Gefahrstoffbeauftragte sollte auch eine enge Zusammenarbeit mit den Fremdfirmen pflegen, weiterhin natürlich mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt, den Sicherheitsbeauftragten, dem Umweltschutzbeauftragten, den Unfallversicherungsträgern und den Behörden kooperieren.

Gefahrstoffrecht

Das Gefahrstoffrecht wird in Deutschland vom Chemikaliengesetz mit Gefahrstoffverordnung und Chemikalien-Verbotsverordnung, in der Europäischen Union von der REACH-Verordnung und der GHS-Verordnung bestimmt. Eine Unterstützung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in die betriebliche Praxis bieten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Grundkenntnisse GefStoffV vom Sicherheitsdatenblatt bis zur Betriebsanweisung bietet das Seminar „Grundkenntisse Gefahrstoffrecht„.

Chemikalien-Verbotsverordnung

Die in der Europäischen Union (EU) harmonisiert als gefährlich eingestuften Stoffe werden im Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) veröffentlicht. Der Verkehr mit besonders gefährlichen Stoffen und Gemischen ist in Deutschland durch die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV) geregelt. So wird hier z. B. die Erlaubnis- und Anzeigepflicht definiert. Für die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische ist Sachkunde erforderlich, z. B. bei akut toxischen Eigenschaften der Kategorien 1, 2 und 3, vormals giftig und sehr giftig, sowie bei Kanzerogenität, Mutagenität und Reproduktionstoxizität der Kategorie 1. Das HDT bietet dazu den Lehrgang „Vermittlung der Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV“ an.
Am Ende des Seminars wird die eingeschränkte Sachkundeprüfung (umfasst die Teile I und II der „Hinweise und Empfehlungen“ der ChemVerbotsV), auf Wunsch auch der Teil III der Sachkundeprüfung (über Biozide) abgenommen.
Innerhalb von sechs Jahren muss man seine Kenntnisse wieder auf den neuesten Stand bringen, dazu bietet das HDT die „Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV“ an.

REACH-Verordnung

REACH steht für „Registration, Evaluation, Autorisation of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Dabei handelt es sich um die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer europäischen Agentur für chemische Stoffe. Mit dieser neuen Gesetzgebung wird das Chemikalienrecht europaweit vereinheitlicht. und vereinfacht werden In der Praxis zeigt sich, dass die meisten Unternehmen mit der nach REACH-Verordnung bestimmten
Ermittlung, Koordination und Durchführung der zu leistenden Aufgaben überfordert sind.

Das HDT bietet dazu das Seminar „REACH-Beauftragter: Vermittlung der Fachkunde für den REACH-Beauftragten“ an. Hier werden die Grundzüge der REACH-Verordnung sowie die Anforderungen und Aufgaben eines REACH-Beauftragten umfassend erläutert.

Weitere Seminare und Lehrgänge aus dem HDT-Programm zum Thema:

GHS-Verordnung

Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) regelt die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen.

Das vom HDT angebotene GHS/CLP Basisseminar erklärt die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen anhand der Grundprinzipien der CLP-Verordnung. Alle Mitarbeiter im Unternehmen, die mit Herstellung, Anwendung, Lagerung oder Handel gefährlicher Stoffe und Gemische zu tun haben, sollten die CLP-Verordnung sicher anwenden können. Daher hat das Haus der Technik auch das „GHS/CLP Aufbau- und Praxisseminar“ im Angebot.

Toxikologie und Ökotoxikologie

Innerhalb der Gefahrstoff-Thematik stellen Toxikologie und Ökotoxikologie einen komplexen und umfangreichen Schwerpunkt dar. In den dazu passenden HDT-Seminaren bilden die allgemeinen Prinzipien und der einfachere Teil der toxikologischen Tests und Endpunkte zusammen mit grundlegenden physikalisch-chemischen Daten den Schwerpunkt.

Teilnehmerdaten
 

Bitte tragen Sie die Daten für einen oder mehrerer Teilnehmer ein, um mit der Buchung fortzufahren.

Veranstaltung:

{EVENT_NAME}

Termin:

{EVENT_DATE}

Ort:

{EVENT_PLACE}