Zum Thema
Gesetzliche Vorgaben, Vorschriften und Normen fordern die rechtskonforme Elektroorganisation und eine klare Regelung zum Einsatz des Anlagenverantwortlichen, der eine natürliche Person sein muss. Diese Person hat die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage bzw. der Anlagenteile zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehören. Diese Forderung stellt u.a. die DIN VDE 0105-100.
In den meisten Unternehmen ist es nicht möglich, die Anlagenverantwortung durchgängig auf eine Einzelperson zu übertragen, aber ein lückenloser Einsatz muss z.B. bei Schichtwechsel zu jedem Zeitpunkt erkennbar geregelt sein.
Die Übertragung der Anlagenverantwortung kann nur an Personen erfolgen, die Vorschriften und Normen, betriebsinterne Regelungen und Betriebszustände der elektrischen Anlagen kennen, sowie die Fähigkeit haben, besondere Gefahren in der Nähe elektrischer Anlagen und die Auswirkungen vorgesehener Arbeiten für den sicheren Betrieb der Anlagen zu beurteilen.