Zum Thema
Atemschutzgeräte sind nicht nur vorgeschriebener Bestandteil der Rettungsausrüstung, sondern sie werden auch bei vorhandenen Gasgefahren als Arbeitsgerät eingesetzt. Atemschutzgeräte sind gemäß PSA-Verordnung der Kategorie III zugeordnet. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) der Kategorie III sind unterweisungspflichtig mit praktischer Übung.
Dabei ist es egal, um welche Art von Atemschutzgerät es sich handelt.
Die Ausbildung im Umgang mit Fluchtgeräten/Selbstrettern ist genauso wichtig und auch vorgeschrieben, wie die Ausbildung mit den Arbeitsgeräten. Weiterhin haben die Unternehmen dafür zu sorgen, dass Tragende von Isoliergeräten und mit Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung ausgerüstete Personen regelmäßig unterwiesen werden. Die Wiederholung soll nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, anhand einer theoretischen Unterweisung und praktischen Übungen durchgeführt werden. Diese Ausbildungen dürfen nur von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden.