Zum Thema
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kran-Seilen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus einem Lastabsturz oder Umsturz des Kranes für Leben und Gesundheit von Personen ergeben können.
Betroffen von derartigen Gefährdungen wären nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. Kranführerende und Anschlägerinnen und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten.
Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Seilen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung) und nach prüfpflichtigen/wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet.