Befähigte Person für den Explosionsschutz: Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

mit Prüfung zu "Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß Anhang 2, Abschnitt 3, Absatz 3.1 BetrSichV"

Präsenz
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Befähigte Person für den Explosionsschutz: Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Befähigte Person für den Explosionsschutz: Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen


Im 3-tägigen Seminar erfahren Sie an zwei Tagen die Inhalte als Voraussetzung, um sich am 3. Tag im Rahmen einer Prüfung zur "Befähigten Person Explosionsschutz" zu qualifizieren. Sie erfahren im Seminar physikalische, technische und rechtliche Grundlagen des Explosionsschutzes (Explosionsgefahren), die Europäischen Richtlinie ATEX 114 und ATEX 153 werden vorgestellt. Ein weiterer Schwerpunkt im Seminar liegt auf Zündschutzarten für explosionsgeschützte elektrische Geräte insbesondere der Eigensicherheit von Geräten, dem Errichten elektrischer Anlagen in Ex-Schutz-Bereichen und dem Staub-Explosionsschutz. Der nicht-elektrische Explosionsschutz wird kurz behandelt, aber der Betrieb, die Instandhaltung und Prüfung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ausführlich dargestellt. Am 3. Tag des Seminars findet die Prüfung zur befähigten Person Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß Anhang 2, Abschnitt 3, Absatz 5.2 der BetrSichV statt.

Zum Thema

Befähigte Personen müssen ihre Kenntnisse durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen aktuell halten. Eine Frist zur Wiederholung ist nicht vorgegeben.

Nach DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) muss das mit Arbeiten an elektrischen Anlagen in Ex-Bereichen betraute Personal "regelmäßig" an Schulungen teilnehmen. Auch hier ist keine Frist vorgegeben.
Der Zeitraum zwischen zwei Schulungen sollte aber möglichst drei Jahre nicht überschreiten, damit Ihr Wissen bei Änderung der Normen, Regeln, Richtlinien und Verordnungen stets aktuell bleibt.

TRBS 1201-1: Die Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person muss der Schwierigkeit bzw. Komplexität der Prüfaufgabe angemessen sein, so dass die Prüfung sachgerecht durchgeführt werden kann. Durch den Arbeitgeber ist festzulegen, in welcher Form die befähigte Person ihre Kenntnisse auf aktuellem Stand halten muss. Es sind dazu Schulungen oder Unterweisungen erforderlich.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anh. 2, Abschnitt 3, Nr. 3.1: Die zur Prüfung befähigte Person muss ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten. Die aktuelle BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) fordert also zwingend die Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen (Weiterbildung).

Zielsetzung

Die rechtlichen Grundlagen, die Behandlung der technischen Anforderungen an die Geräte (Zündschutzarten), die Vorschriften zur Installation, Betreiben, Warten und Prüfen elektrischer Anlagen bilden die Schwerpunkte des Praxis-Seminars. Befähigte Personen können ihre Kenntnisse durch die Teilnahme an diesem Seminar aktuell halten.
Als Teilnehmer mit ausreichender Berufserfahrung machen Sie sich in der Schulung mit dem neuesten Stand der Technik auf dem Gebiet des Explosionsschutzes vertraut. Nach erfolgreicher Prüfung am 3. Tag kann Ihr Arbeitgeber Sie zur Befähigten Person Ex-Schutz nach BetrSichV ernennen.

Teilnehmerkreis

  • Planer
  • Sicherheitsingenieure
  • Verantwortliche der Bereiche Anlagenbetrieb und Instandhaltung, die ein umfassendes Bild über die rechtlichen Anforderungen des Explosionsschutzes benötigen und technische sowie organisatorische Lösungen kennen müssen
  • Mitarbeiter, die nach der Betriebssicherheitsverordnung als zur Prüfung Befähigte Person für Prüfungen im Explosionsschutz tätig werden wollen

Programm

Hinweise

Im 3-tägigen Seminar erfahren Sie an zwei Tagen die Inhalte als Voraussetzung, um sich am 3. Tag im Rahmen einer Prüfung zur „Befähigten Person Explosionsschutz“ zu qualifizieren.

Die Teilnahme an den ersten beiden Seminartagen dient als Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung.

Beachten Sie auch das Seminar:
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