Betreiberpflichten für Alt- und Gebrauchtmaschinen

Sicherheitstechnische Anforderungen für Alt-, Gebraucht- und veränderte Maschinen

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Betreiberpflichten für Alt- und Gebrauchtmaschinen

Das Seminar Betreiberpflichten für Alt- und Gebrauchtmaschinen vermittelt Ihnen einen fundierten Überblick über: 

  • Geltenden Nationalen- und Europäischen-Rechtsgrundlagen 
  • EG-Maschinenrichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung 
  • Interpretationspapier "Wesentliche Veränderung von Maschinen" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)  

 

Darüber hinaus werden praxisnah die Hintergründe von Arbeitsunfällen an Maschinen betrachtet und bewertet. Auf Basis einer Beurteilung bzw. der genaueren Analyse eines Ist-Zustands einer Maschine, erhalten Sie einen genauen Überblick über mögliche/notwendige Umbaumaßnahmen und einer erprobten Vorgehensweise an den Maschinensteuerungen, welche Ihnen an Fallbeispielen anschauend erklärt werden. 

Das Seminar betrachtet die Maschinensicherheit nicht nur auf Einzelmaschinen, sondern auch auf alte Maschinen, welche zu neuen Maschinen, einer Gesamtheit von Maschinen, sogenannten „verketteten“ Maschinen kombiniert werden. Zum Abschluss der Veranstaltung betrachten wir was bei dem Umgang bzw. dem Betreiben von Maschinen ohne gültige CE-Kennzeichnung zu beachten ist und erläutern dieses an weiteren Fallbeispielen aus der Praxis. 

 

Zum Thema

Maschinenbetreiber stehen vor der Herausforderung, die verschiedenen rechtlichen Situationen beim Einkauf, Betrieb und Umbau von Maschinen im Alltag zu berücksichtigen. Werden bestimmte Kriterien nicht beachtet, kann der Betreiber von Maschinen zum Hersteller werden und ist damit verpflichtet, alle rechtlichen Vorgaben der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG umzusetzen. In der Praxis fehlen zudem bei vielen Maschinen die CE-Kennzeichnung und die EG-Konformitätserklärung nach der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

 

Zielsetzung

Die Teilnehmer sollen die Rechtsgrundlagen für Maschinen nach der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie die grundlegenden inhaltlichen Erweiterungen durch die BMAS Papiere (wesentliche Veränderungen 04/2015; Gesamtheit von Maschinen) kennen und anwenden können.

Ferner Beurteilungen vornehmen zu können, ob Altmaschinen nach der BetrSichV (06/2015) nachgerüstet werden müssen.

 

Teilnehmerkreis

Die Zielgruppe umfasst neben dem Maschinenbetreiber Einkäufer

von Maschinen, Verantwortliche in der Instandhaltung, CE-Koordinatoren und CE-Verantwortliche, Firmen aus dem Bereich Retrofit, Verantwortliche (Hersteller) für die Gesamtheit von Maschinen sowie Konstrukteure von Maschinen.

 

Programm

Journal
Konstruktion/Entwicklung
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Veranstaltungsnummer: VA22-00612
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