Architekt/-innen und Ingenieur/-innen unterliegen hohen Haftungsrisiken. In allen Bereichen der Planung, Mitwirkung an der Vergabe und Objektüberwachung werden den Planenden durch den Vertrag, das Gesetz und die Rechtsprechung umfassende Pflichten auferlegt, deren Verletzung Nacherfüllungsleistungen und Schadensersatz zur Folge haben kann. Auch verspätete Leistungen des Planenden sowie Verstöße gegen Verkehrssicherungspflichten können Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Soweit Fehler eines Planenden mit denen eines anderen Planenden oder insbesondere eines Bauunternehmenden zusammentreffen und zu einem Mangel/Schaden führen, haftet der/die Ingenieur/-in oder Architekt/-in mit dem jeweils anderen Beteiligten zusammen in voller Höhe, kann aber ggf. bei den anderen Beteiligten Rückgriff nehmen. Das Seminar informiert über die Grundlagen und Folgen der Haftung und die dazu ergangene einschlägige Rechtsprechung. Zudem werden die – allerdings sehr eingeschränkten – Möglichkeiten erörtert, die Haftung zu beschränken. Außerdem werden versicherungsrechtliche Fragen behandelt; insbesondere geht es darum, in welchem Umfang die Haftpflichtversicherung der Ingenieur/-innen/Architekt/-innen eingreift und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist. Auftraggebende von Architektinnen- und Ingenieurleistungen, die sich fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen ihre Auftragnehmende für Mängel und Schäden haften, finden darauf ebenfalls in dem Seminar eine Antwort.