Mittels Erdungsmessung müssen Schutzerdungen und Betriebserdungen auf die Einhaltung der durch die Normen geforderten Werte überprüft werden. Die Schutzerdung dient der elektrischen Sicherheit zum Schutz von Personen und Tieren, die Funktions- oder auch Betriebserdung dem sicheren Betrieb der Anlage. Diese beiden Erdungssysteme sind voneinander getrennt, und werden an einer einzigen Stelle miteinander verbunden, um Potentialdifferenzen im Falle eines Blitzschlags zu verhindern.
Neben dem Schutz von Personen und Anlagen wird die Erdung auch zur Ableitung von Fehlerströmen, Blitzeinschlägen, statischen Entladungen und elektromagnetischen Störungen verwendet. Ein funktionsfähiges Erdungssystem erhöht die Verfügbarkeit elektrischer Anlagen und Einrichtungen, vermindert Blitzschäden und Schäden durch den Einfluss von Fehlerströmen und reduziert dadurch unnötige Ausfallzeiten und Kosten.
Eine Erdungsmessung muss bei neu errichteten oder veränderten Erdungsanlagen durchgeführt werden. Fristen für Wiederholungsmessungen müssen eingehalten werden. Bei Blitzschutzerdungen muss eine Erdungsmessung auch dann durchgeführt werden, wenn keine konkreten Messwerte gefordert werden.