Zum Thema
Im gewerblichen Kontext hat der Unternehmer nach § 3 (1) der DGUV V3 bzw. 4 dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Auch bei Installationen in privaten Gebäuden wird im StGB § 319 der Verstoß gegen die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik unter Strafe gestellt, wenn hierdurch ein Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet wird. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Pflicht, die entsprechenden Normen kennenzulernen oder aufzufrischen.
Im Seminar werden daher die folgenden Themen behandelt:
- Allgemeine Grundsätze Begriffe
- Schutzmaßnahmen, die korrekte Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel
- Prüfung der Anlage und die Anforderungen für Betriebsstätten
- Räume und Anlagen besonderer Art
- Energieeffizienz
- kombinierte Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen sowie baurechtliche Anforderungen der elektrischen Installation in Rettungswegen und an Brandschottungen.