Kalenderblatt
- Michael Graef
Wie es der Zufall wollte, gelang Antoine Henri Becquerel am 01. März 1896 eine Beobachtung, die zu den wichtigsten Meilensteinen in der Geschichte der Wissenschaft gezählt werden darf.
Der Kurs vermittelt in 24 Unterrichtsstunden notwendiges Grundlagenwissen, um zahnmedizinische Röntgenuntersuchungen auf Anweisung eines Zahnarztes durchführen zu können. Im Kurs werden die physikalisch-technischen Grundlagen anschaulich dargestellt und die Strahlenschutzmaßnahmen für Personal und Patienten praxisnah vermittelt. Die notwendigen praktischen Übungen können in der eigenen Röntgenabteilung des Haus der Technik durchgeführt werden. Für den Kurs stehen ein dentales Kleinröntgengerät und ein Panoramaschichtgerät zur Verfügung.
Zum Thema
Die Strahlenschutzgesetzgebung sieht vor, dass die technische Durchführung von Röntgenuntersuchungen nur Personen erlaubt ist, die über eine medizinische Ausbildung verfügen und Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen.
Zielsetzung
Dieser Kurs dient zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der zahnmedizinischen Röntgendiagnostik entsprechend der Fachkunderichtlinie Medizin und Zahnmedizin", Abschnitt 6.4 und Anlage 9.
Teilnehmerkreis
Zahnarzthelferinnen, ZMF und Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung
Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs muss das Zertifikat noch bei der zuständigen Zahnärztekammer eingereicht werden. Sie erhalten von dort Ihre offizielle Kenntnisbescheinigung.
Bitte bringen Sie zum Kurs einen amtlichen Ausweis (Personalausweis, Pass) mit.
Bitte tragen Sie die Daten für einen oder mehrerer Teilnehmer ein, um mit der Buchung fortzufahren.
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Für die Ausstellung des Teilnehmer-Zertifikates benötigen wir noch folgende Daten: