EuP – Die elektrotechnisch unterwiesene Person

EFK und EuP, Unterweisungspflichten nach DGUV V1, BetrSichV, ArbSchG mit Fachkundenachweis nach DGUV V3 und DIN VDE 0105

Präsenz
Teilen:
Präsenz

EuP – Die elektrotechnisch unterwiesene Person

EuP - Die elektrotechnisch unterwiesene Person


Oftmals müssen Eingriffe oder Schalthandlungen an elektrischen Anlagen von elektrotechnischen Laien vorgenommen werden, was besondere Schutzmaßnahmen und Regelungen erfordert.

Nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV V1 (Vorschriften) ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter in den Gefahren ihrer Tätigkeiten und den Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu unterweisen. Diese Verantwortung erstreckt sich insbesondere auf die Unterweisung elektrotechnischer Laien und erforderlichenfalls auf das Einweisen sowie das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen zu sicherheitsgerechtem Verhalten.

EuP Elektrotechnisch unterwiesene Personen können einfache Wartungen oder Prüfungen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft vornehmen, wenn sie ausreichend unterwiesen, eingewiesen und – falls erforderlich – angelernt worden sind.

Eine EFK Elektrofachkraft trägt Fachverantwortung. Sie muss mögliche Gefahren erkennen und die ihr übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen. Dies bedeutet keine permanente Anwesenheitspflicht für die Aufsichtführende Elektrofachkraft (EFK).

Aber die EFK muss ggü. den elektrotechnisch unterwiesenen Personen Kontrollpflichten erfüllen, damit z.B. bei einem Unfall nachgewiesen werden kann, dass die EuP die gegebenen Anweisungen (Aufgaben) regelmäßig befolgt hat. Das Seminar (Schulung) vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß der Vorschriften DIN VDE 1000-10. Es dient dem Fachkundenachweis nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105. Eine Jahresunterweisung wird empfohlen.

Zum Thema

Oftmals müssen Eingriffe oder Schalthandlungen an elektrischen Anlagen von elektrotechnischen Laien vorgenommen werden, was besondere  Schutzmaßnahmen und Regelungen erfordert.

Nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV V1 (Vorschriften) ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter in den Gefahren ihrer Tätigkeiten und  den Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu unterweisen. Diese Verantwortung erstreckt sich insbesondere auf die Unterweisung elektrotechnischer Laien und erforderlichenfalls auf das Einweisen sowie das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen zu sicherheitsgerechtem Verhalten.

Personal muss heute möglichst flexibel einsetzbar sein. So stehen die Verantwortlichen in den Unternehmen häufig vor der Entscheidung, elektrotechnische Arbeiten von Mitarbeitern ohne elektrotechnische Ausbildung durchführen zu lassen. Dies ist aber nur sehr begrenzt möglich.
Diese Mitarbeiter müssen dann dafür geschult und unterwiesen werden. Nur so kann ein Mindestmaß an Arbeitssicherheit sichergestellt werden. Die BG ETEM fordert in der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel eine Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP).
Elektrotechnisch unterwiesene Personen können unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen, Betriebsmitteln und Installationen durchführen. Eine Prüfung oder eine über das Seminar hinausgehende Qualifikation ist nicht notwendig. Dieses Seminar (der Lehrgang) dient dem Fachkundenachweis.

Zielsetzung

Nach erfolgreicher Seminarteilnahme erhalten Sie einen Fachkundenachweis gemäß DGUV V3 bzw. Betriebssicherheitsverordnung mit detaillierter Auflistung der erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse. Ebenso werden die Hinweise zur betrieblich notwendigen Einweisung in der Weiterbildung vermittelt. Eine Prüfung ist nicht notwendig.

Teilnehmerkreis

Techniker und Servicepersonal (auch Nichtelektrotechniker) ohne elektrotechnische Ausbildung/Qualifikation, die sich in elektrischen Betriebsbereichen oder -räumen aufhalten müssen.

  • Hausmeister
  • Haus-, Betriebs- und Servicetechniker
  • Schlosser
  • Einrichter
  • Anlagenfahrer
  • Maschinenbediener
  • Werkzeugmacher
  • Mechaniker
  • Sicherheitsbeauftragte sowie Facharbeiter kommunaler Betriebe mit fachübergreifenden Aufgaben
  • TÜV Mitarbeiter

Programm

24.06.2025
08:00—16:00
EuP - Schulung Teil 1
25.06.2025
07:00—15:00
EuP - Schulung Teil 2
Hinweise

Die eigentliche Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person kann nur innerbetrieblich durch den Fachvorgesetzten erfolgen.

Journal
Elektrotechnik
Wie kommt man eigentlich auf die Zugspitze? Gemeint ist nicht die beste Bergtour oder die Wahl zwischen Seil- und Bergbahn, sondern wie die Idee entstand, mit dem HDT-Seminar Mittelspannungsschaltanlagen ausgerechnet auf den höchsten Gipfel des Landes zu gehen. Wir geben Antworten …
Mehr zu diesem Thema


Häufig von Teilnehmenden gestellte Fragen zum Thema „EuP“

Was versteht man unter einer „elektrotechnisch unterwiesenen Person“ und welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten hat sie in Unternehmen und Betrieben?

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, die über ausreichende elektrotechnische Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um einfache Tätigkeiten an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln durchzuführen. Zu ihren Aufgaben gehören beispielsweise das Ein- und Ausschalten von Geräten, das Auswechseln von Leuchtmitteln oder das Anschließen von Steckern. Sie ist jedoch nicht befugt, komplexe elektrotechnische Arbeiten oder Wartungsarbeiten durchzuführen.

Welche Ausbildung und Qualifikationen benötigt eine Person, um als „elektrotechnisch unterwiesene Person“ tätig zu sein?

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person sollte über eine entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung im elektrotechnischen Bereich verfügen. Dies kann zum Beispiel eine abgeschlossene Ausbildung als Elektrikerin oder Elektroniker sein. Zusätzlich sollte sie spezifische Schulungen und Unterweisungen im Betrieb erhalten, um die spezifischen Anforderungen und Sicherheitsvorschriften des Unternehmens zu erlernen.

Welche Rolle spielen elektrotechnisch unterwiesene Personen im Arbeitsschutz und bei der Gewährleistung der elektrischen Sicherheit in Unternehmen?

Elektrotechnisch unterwiesene Personen spielen eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz und bei der Gewährleistung der elektrischen Sicherheit. Indem sie einfache elektrotechnische Arbeiten durchführen, entlasten sie Elektrofachkräfte von weniger komplexen Aufgaben und tragen dazu bei, dass diese sich auf ihre spezialisierten Tätigkeiten konzentrieren können. Gleichzeitig sind elektrotechnisch unterwiesene Personen dazu angehalten, mögliche Gefahren zu erkennen und darauf hinzuweisen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Welche Tätigkeiten darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person durchführen, und welche Arbeiten sind ihr aus Sicherheitsgründen untersagt?

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf einfache elektrotechnische Tätigkeiten durchführen, wie das Ein- und Ausschalten von elektrischen Geräten oder das Wechseln von Leuchtmitteln. Allerdings ist ihr die Durchführung von komplexeren Arbeiten, wie das Arbeiten an spannungsführenden Teilen oder die Installation neuer elektrischer Anlagen, aus Sicherheitsgründen untersagt. Solche Tätigkeiten dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften oder Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten durchgeführt werden.

Wie werden elektrotechnisch unterwiesene Personen in Unternehmen geschult und welche Inhalte werden in den Schulungen vermittelt?

Elektrotechnisch unterwiesene Personen werden in Unternehmen durch spezielle Schulungen und Unterweisungen auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Schulungen vermitteln grundlegende elektrotechnische Kenntnisse und behandeln wichtige Sicherheitsaspekte. Dazu gehören Themen wie die Bedeutung der persönlichen Schutzausrüstung, das Erkennen von Gefahren und die korrekte Durchführung einfacher elektrotechnischer Arbeiten.

Welche Bedeutung haben elektrotechnisch unterwiesene Personen für die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften aus der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3)?

Elektrotechnisch unterwiesene Personen sind wichtige Akteure bei der Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften aus der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3). Indem sie einfache Tätigkeiten durchführen und auf mögliche Gefahren hinweisen, tragen sie dazu bei, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen sicher betrieben werden. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

Welche Anforderungen werden an elektrotechnisch unterwiesene Personen gestellt, um die Sicherheit im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu gewährleisten?

Elektrotechnisch unterwiesene Personen sollten über ausreichende elektrotechnische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die ihnen übertragenen Tätigkeiten sicher durchführen zu können. Sie sollten die relevanten Sicherheitsvorschriften und Unternehmensrichtlinien genau kennen und beachten. Zudem ist es wichtig, dass sie sich regelmäßig weiterbilden und über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Elektrotechnik informiert bleiben.

Welche Verantwortung tragen Unternehmen, um sicherzustellen, dass elektrotechnisch unterwiesene Personen ihre Tätigkeiten sicher ausüben können?

Unternehmen tragen die Verantwortung, dass elektrotechnisch unterwiesene Personen ausreichend geschult und informiert sind, um ihre Tätigkeiten sicher ausüben zu können. Dazu gehören regelmäßige Schulungen und Unterweisungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung und Arbeitsmittel. Zudem sollten Unternehmen sicherstellen, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten und mögliche Gefahrenquellen erkannt und beseitigt werden.

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass elektrotechnisch unterwiesene Personen über Veränderungen in den Vorschriften und Sicherheitsrichtlinien informiert werden?

Unternehmen können sicherstellen, dass elektrotechnisch unterwiesene Personen über Veränderungen in den Vorschriften und Sicherheitsrichtlinien informiert werden, indem sie regelmäßige Schulungen und Unterweisungen durchführen. Zudem können sie interne Kommunikationskanäle nutzen, wie etwa E-Mail-Verteiler oder Intranet-Plattformen, um aktuelle Informationen zu teilen.

Preise
Präsenz-Teilnahme
1.095,00 €*
HDT-Mitglieder
995,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Termine
Essen
24.06.25—25.06.25
Auswählen
09.09.25—10.09.25
Auswählen
11.11.25—12.11.25
Auswählen
Ansprechpartner
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Ing. Bernd Hömberg
b.hoemberg@hdt.de
+49 201 1803-249

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

Ähnliche Schulungen

Präsenz
Befähigte Person nach DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) TRBS, Fachkundenachweis

Die DGUV Vorschrift 3 erlaubt auch Tätigkeiten an elektrischen Anlagen durch „EuP“ und „Elektrofachkräfte für ein begrenztes Aufgabengebiet (Aufbau zur EuP). Dieses Seminar dient dem Fachkundenachweis. 

Wunschtermin anfragen
Präsenz

Sie lernen anhand von Unfallbeispielen im Nieder- und Hochspannungsbereich gefährliche Situationen in der betrieblichen Praxis zu identifizieren. Auf die richtige Auswahl und Anwendung von Schutzmaßnahmen, -geräten wird besonders eingegangen.

Termine
18.11.25
Orte
Essen
Hybrid
Aufbau und Praxis einer rechtssicheren Organisationsstruktur im Bereich der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10

Die verantwortlichen Elektroinstallateure, Elektrofahkräfte und Anlagenbetreiber kennen den Umfang der Aufgaben eines ihrer jeweiligen Fachgebiete und kennen ihre Verantwortlichkeiten und ihre Kompetenzen und Pflichten. Sie erhalten Ressourcen zur betrieblichen Praxis.

Wunschtermin anfragen
Präsenz
nach DIN VDE 0701, DIN VDE 0702, DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), TRBS, BetrSichV

Durch Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation für eine gerichtsfeste Nachweisführung.

Termine
18.02.25
19.05.25
22.09.25
24.11.25
Orte
Essen
,
hdt+ digitaler Campus
,
Duisburg
Teilnehmerdaten
 

Bitte tragen Sie die Daten für einen oder mehrerer Teilnehmer ein, um mit der Buchung fortzufahren.

Veranstaltung:

{EVENT_NAME}

Termin:

{EVENT_DATE}

Ort:

{EVENT_PLACE}