Zum Thema
Bei Genehmigungsverfahren für technische Anlagen ist zur Beurteilung des Antrags eine schalltechnische Immissionsprognose meistens unumgänglich, da die Anlagen noch nicht errichtet oder in Betrieb sind.
Nur mit Hilfe der Prognoserechnung lässt sich dann abschätzen, ob bestimmte technische oder organisatorische Maßnahmen an der Anlage zu einer Einhaltung der Richtwerte führen werden und welche Maßnahmen als Auflagen in der Genehmigung in Frage kommen. Vergleichsrechnungen mit verschiedenen Maßnahmenpaketen erlauben auch eine Optimierung der Vorgehensweise.
Zur Anlagenüberwachung gehört auch die Messung der Lärmimmissionen. Ist die Messung am Bezugsort nicht möglich, muss der Beurteilungspegel aus einer Messung an einem Ersatzstandort mit einer Schallausbreitungsrechnung ermittelt werden.