Zum Thema
Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen. Zu den Anschlagmitteln gehören z. B. Anschlag-Stahlseile mit Schlaufen, Endlosseile (Grummets), Seilgehänge mit Aufhängering und Haken, Anschlagketten, Kranzketten, Kettengehänge mit Verkürzungseinrichtung, textile Anschlagmittel wie z. B. Chemiefaser-Hebebänder, Rundschlingen sowie kombinierte Anschlagmittel. Ferner zählen auch lösbare Verbindungsteile, z. B. Schäkel, Textilverbinder, Kuppelglieder und andere Zubehörteile dazu. Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen).