Zum Thema
Als Betreiber von elektrischen Anlagen sind sie verpflichtet ihr Anlagen instand zuhalten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden.
Dazu müssen Sie Ihre elektrischen Anlagen regelmäßig inspizieren, warten und instand setzen. Dabei ist stets der Stand der Technik respektive die anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen.
Wesentliche Grundlagen dafür bieten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die DIN 31051 (Instandhaltung), VDI 3810 (Betreiben von gebäudetechnischen Anlagen), DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen), DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel), TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung), TRBS 1112 (Instandhaltung), DGUV Information 215-830 (Zusammenarbeit von Unternehmen), DGUV Information 209-015 (Instandhaltung).
Eine kontinuierliche Instandhaltung sorgt nicht nur für einen sicheren Betrieb, sondern beugt hohen Instandsetzungskosten und Folgekosten bei einem Ausfall vor.