Zielsetzung
Das Seminar gilt im Sinne der BetrSichV als sachbezogene Aus- und Weiterbildung zur befähigten Person zur Prüfung elektrischer Anlagen und Arbeitsmittel.
Auch die Unterweisungspflicht nach DGUV V1 (BGV A1) §4 (1) für Mitarbeiter wird durch die Teilnahme am Seminar erfüllt. Diese Fortbildung dient damit dem Schutz der in den Produktionsanlagen tätigen Mitarbeiter.
Zur „Befähigten Person“ zur Prüfung elektrischer Anlagen und Arbeitsmittel kann man im Unternehmen ernannt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Besuch des Seminar ist dabei ein wichtiger Baustein.