Zum Thema
Das regelmäßige Prüfen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0701, DIN VDE 0702, DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Voraussetzung für die Arbeitssicherheit der in Betrieben, Institutionen und Behörden tätigen Personen.
Diese Prüfungen müssen nach Art und Umfang den elektrotechnischen Regeln entsprechend vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme sowie nach bestimmten Zeitabständen durchgeführt und dokumentiert werden.
Verantwortlich für die Durchführung der Prüfung ist der Unternehmer, der laut Arbeitsschutzgesetz ArbSchG und Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV verpflichtet ist, nur ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Arbeitsmittel, Ladegeräte) einzusetzen, von denen keine elektrische Gefährdung ausgeht.
Dieser überträgt diese Verantwortung seiner verantwortlichen Elektrofachkraft oder wird einen Elektrofachbetrieb mit den notwendigen Arbeiten beauftragen.