Gefahrgut und Gefahrgutbeauftragte Seminare

Gefahrgut und Gefahrgutbeauftragte Seminare

Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit öffentlichen Verkehrsträgern (Schiene, Straße, Wasser, Luft) beteiligt sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und müssen nach dieser Verordnung einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Unternehmen im Sinne der GbV sind an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt, wenn ihnen nach den für die Verkehrsträger geltenden Vorschriften Pflichten übertragen sind. Diese Unternehmen müssen, sofern kein Befreiungstatbestand nach § 1 b GbV vorliegt, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

10 Angebote
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Präsenz
Intensivierung aller relevanten Inhalte mit praktischen Übungen

Intensive Vertiefung planungsrelevanter Themen zur Durchführung der Grund- und Fortbildungsprüfung zum Gefahrgutbeauftragten.

Termine
14.03.25
07.11.25
Orte
Essen
Präsenz
IHK-anerkannter Lehrgang für Gefahrgutbeauftragte nach § 5 der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)

Unternehmen, die an der Beförderung von gefährlicher Güter beteiligt sind, unterliegen beim Transport den europaweit gültigen gesetzlichen Regelungen zum Gefahrguttransport. Hierfür ist nach der GbV mindestens ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen.

Termine
10.03.25–13.03.25
03.11.25–06.11.25
Orte
Essen
Präsenz
Fortbildung zur Verlängerung des Schulungsnachweises für Straße und Schiene

Der Fortbildungskurs vermittelt in kompakter und verständlicher Form alle technisch und rechtlich relevanten Themen, welche zur Durchführung einer Wiederholungsprüfung notwendig sind.

Termine
13.03.25
06.11.25
Orte
Essen
Präsenz
Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährlicher Abfälle

Durch die Teilnahme an diesem Seminar werden die Anforderung nach TRGS 520 Punkt 5.4 zum Erhalt der Fachkunde zum Umgang und zur Lagerung gefährlicher Abfälle erfüllt.

Termine
25.02.25
02.12.25
Orte
Essen
Präsenz
Schulung für die an der Beförderung radioaktiver Stoffe beteiligten Personen

Die Beförderung radioaktiver Stoffe (Gefahrgutklasse 7) unterliegen zahlreichen Auflagen und Gesetzen. Erlangen Sie in unserem zweitägigen Kurs die dafür notwendige Qualifizierung.

Termine
11.03.25–12.03.25
07.08.25–08.08.25
Orte
Travemünde
,
Lübeck-Travemünde
,
Essen
Hybrid
gefährliche Güter in der Beförderung und Lagerhaltung

Know-how zum Transport und Lagerung von Lithium Akkus, zur Lithium Kennzeichnung nach ADR 2025, zum Transport der Lithium Ionen Batterien (als gefährlichen Gütern) auf der Straße, zur Lagerung und zur Verpackungskennzeichnung der Batterien.

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Präsenz
Erfahrungsaustausch der befähigten Personen zur Prüfung von Laborabzügen

Dieses Seminar erfüllt die Forderung gemäß TRBS 1203, 2.4 (1) nach einer regelmäßigen angemessenen Weiterbildung "Laborabzug".

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Präsenz
Auffrischung/Fortbildung der Pflichtenunterweisung gem. Unterabschnitt 1.3.2.4 ADR für beauftragte Personen in Verbindung § 9

Diese eintägige Veranstaltung für beauftragte Personen im Gefahrgutbereich dient als regelmäßige Auffrischung und Fortbildung, damit Sie als beauftragte Person Ihr Wissen zu Gefahrgutvorschriften auf dem jeweils neuesten Stand halten.

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Präsenz
Aktuelle Entwicklungen und Neuerungen im Bereich der Gefahrgutvorschriften

Auffrischungsseminar zu den aktuellen Entwicklungen bei den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter

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Hybrid
Schutz gegen Stromschlag, thermische Überhitzung (Brand), toxische Gase, chemische Reaktionen

Die Lithium-Technologie bringt diverse Risiken mit sich. Erfahren Sie die Grundlagen zur Sicherheit von Lithium-Ionen-Batterien. Nutzen Sie die Möglichkeit zum Aufbau von Know-how und zum Austausch neuester Erkenntnisse und Erfahrungen.

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Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Person, die als Gefahrgutbeauftragter bestellt werden soll, über die erforderliche Fach- und Sachkunde (Schulungsnachweise) verfügt.

Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines für den entsprechenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist. Dieser wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Absolvierung eines speziellen anerkannten Grundlehrganges und bestandener Prüfung ausgestellt. Dieser Schulungsnachweis gilt 5 Jahre und kann durch das Bestehen einer Fortbildungs-Prüfung im letzten Jahr vor Ablauf verlängert werden.

Als Gefahrgut-Beauftragter müssen Sie gewährleisten, dass die an der Gefahrgutbeförderung beteiligten Mitarbeiter als „Beauftragte Personen“ und „Sonstige verantwortliche Personen“ ausreichend geschult sind und die aktuellen Vorschriften richtig umsetzen.

„Beauftragte Personen“ sind Mitarbeiter, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung Unternehmer-Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen haben. „Sonstige verantwortliche Personen“ sind Mitarbeiter, denen nach den Gefahrgutvorschriften unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind. Die „Beauftragten Personen“ und „Sonstigen verantwortlichen Personen“ müssen ausreichende Kenntnisse haben, über die ihren Aufgabenbereich umfassenden Gefahrgutvorschriften, und regelmäßig geschult werden.

Wie ist der Ablauf bei einem Seminar zur Grundausbildung von Gefahrgutbeauftragten?

  • In unserem Seminar zur Grundausbildung von Gefahrgutbeauftragten werden Sie an vier aufeinanderfolgenden Tagen, systematisch auf die für Sie notwendigen Verkehrsträger vorbereitet.
  • Am fünften Tag können Sie optional die Prüfung durch die IHK im Haus der Technik ablegen.

Was sind die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten zusammengefasst?

  • Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
  • Anzeige von Mängeln/Fehlern, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können
  • Beratung des Unternehmens bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
  • Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes (muss innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres) mit allen nötigen Angaben
  • Anfertigung von einem Unfallberichte im Falle eines Unfalls mit Gefahrgut
  • Ständige Kontrolle der Prozesse im Unternehmen hinsichtlich verschiedener Tätigkeiten (Kenntnis derVorschriften zur Identifizierung des Gefahrgutes, Vorgehen beim Kauf von neuen Beförderungsmitteln, Schulung der Arbeitnehmer durch interne oder externe Seminare)

 

Was ist Gefahrgut?

  • Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.

 

Was versteht man unter der Beförderung von Gefahrgut

  • Die Beförderung im Sinne dieses Gesetzes umfasst nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und die Ablieferung des Gutes sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung, Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (Verpacken und Auspacken der Güter, Be- und Entladen), Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Beförderungsmitteln und Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter, auch wenn diese Handlungen nicht vom Beförderer ausgeführt werden. Ein zeitweiliger Aufenthalt im Verlauf der Beförderung liegt vor, wenn dabei gefährliche Güter für den Wechsel der Beförderungsart oder des Beförderungsmittels (Umschlag) oder aus sonstigen transportbedingten Gründen zeitweilig abgestellt werden. Auf Verlangen sind Beförderungsdokumente vorzulegen, aus denen Versand- und Empfangsort feststellbar sind. Wird die Sendung nicht nach der Anlieferung entladen, gilt das Bereitstellen der Ladung beim Empfänger zur Entladung als Ende der Beförderung. Versandstücke, Tankcontainer, Tanks und Kesselwagen dürfen während des zeitweiligen Aufenthaltes nicht geöffnet werden. (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG)

Welche Gefahrgutklassen gibt es Gefahrgutklassen?

  • Klasse 1 – Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
  • Klasse 2 – Gase und gasförmige Stoffe
  • Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe
  • Klasse 4.1 – Entzündbare feste Stoffe
  • Klasse 4.2 – Selbstentzündliche Stoffe
  • Klasse 4.3 – Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden
  • Klasse 5.1 – Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
  • Klasse 5.2 – Organische Peroxide
  • Klasse 6.1 – Giftige Stoffe
  • Klasse 6.2 – Ansteckungsgefährliche Stoffe
  • Klasse 7 – Radioaktive Stoffe
  • Klasse 8 – Ätzende Stoffe
  • Klasse 9 – Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Welche Verkehrsträger werden betrachtet und welchen Rechtsvorschriften unterliegen diese?

Der Transport gefährlicher Güter erfolgt sowohl auf der Straße, Schiene, auf Binnen- und Seeschiffen und im Luftverkehr. Der Transport mit den einzelnen Verkehrsträgern wird durch verschiedene Rechtsvorschriften geregelt:

  • Straße – GGVSEB/ADR
  • Schiene – GGVSEB/RID
  • Binnenschiff – GGVSEB/ADN(R)
  • Seeschiff – GGVSee/IMDG-Code
  • Luft – ICAO-TI (IATA-DGR)
Teilnehmerdaten
 

Bitte tragen Sie die Daten für einen oder mehrerer Teilnehmer ein, um mit der Buchung fortzufahren.

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