Geprüfter und qualifizierter Prüfsachverständiger Krane Seminare und Weiterbildungen

Qualifizierte Personen Krane Seminare und Ausbildungen

Zur Vermeidung von Gefährdungen bei Krananlagen ist die Einhaltung sicherheitstechnischer Grundsätze unerlässlich. Dies gilt für die Planung, den Bau und den Betrieb. Schwere Unfälle mit oft tödlichem Ausgang, über die in der Presse berichtet wird, machen die Bedeutung der Arbeitssicherheit deutlich. Mit unserer seit Jahren bewährten Zusatzqualifikation „Ausbildung zum Prüfsachverständigen für die Prüfung von Kranen“ wenden wir uns an Personen, die als Prüfsachverständige für die Prüfung von Kranen tätig werden wollen oder bereits tätig sind.

Eine Liste mit geprüften und qualifizierten Prüfsachverständigen, sortiert nach PLZ oder Alphabet, finden Sie im Downloadbereich.

7 Angebote
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Präsenz
Lehrveranstaltung zur Vermittlung notwendiger theoretischer Grundlagen, deren Kenntnis Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Tätigkeit eines (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen ist

Know-how Erwerb als Voraussetzung zur Qualifizierung als Prüfsachverständige für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen, Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung nach 3.2 der VG 001 und das Fachgespräch nach Ziffer 2 Nr. 4 der DGUV G 309-005.

Termine
07.04.25–11.04.25
23.06.25–27.06.25
21.07.25–25.07.25
17.11.25–21.11.25
Orte
Travemünde
,
Essen
,
Lindau
,
Berchtesgaden
Hybrid
Zusatzqualifikation für qualifizierte und geprüfte (zertifizierte) Prüfsachverständige, ermächtigte Sachverständige und befähigte Personen (Kransachkundige)

In diesem Seminar wird auf der Grundlage einer bestehenden Qualifizierung durch den FKH (Fachbereich Krane und Hebezeuge) des HDT oder Ermächtigung durch die Berufsgenossenschaft bei erfolgreicher Teilnahme eine Qualifizierung zum Crane Inspector gemäß ISO 23814 bzw. Experienced Technician gemäß ISO 9927-1 ausgesprochen.

Termine
19.03.25–20.03.25
04.08.25–05.08.25
05.11.25–06.11.25
Orte
Essen
,
Travemünde
Hybrid
Einschließlich Nachweis der Fachkunde gem. BetrSichV i.V.m. TRBS 1111 und TRBS 2121-4 zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zum Heben von Personen mit Kranen

In diesem Seminar wird den Teilnehmenden die Fachkompetenz vermittelt, um fachlich fundiert Personenaufnahmemittel und Krane zum ausnahmsweisen Heben von Personen prüfen zu können.

Termine
15.09.25–16.09.25
Orte
Essen
Präsenz
Vermittlung notwendiger theoretischer Grundlagen für Sachverständige für Konstruktion, Bau und Prüfung von Seilen in Kranen

Know-how Erwerb als Voraussetzung zur Qualifizierung als Sachverständige für die Prüfung von Seilen in Kranen.

Termine
26.03.25–28.03.25
Orte
Essen
Hybrid
Heben von Personen mit Kranen - Nachweis der Fachkunde gem. BetrSichV i.V.m. TRBS 1111 und TRBS 2121-4

In diesem Seminar wird den Teilnehmenden die Fachkompetenz vermittelt, um fachlich fundiert Gefährdungsbeurteilungen beim ausnahmsweisen Heben von Personen mit Kranen erstellen und bewerten zu können.

Wunschtermin anfragen
Hybrid
Informationen zur praktischen Umsetzung der DIN EN 12999:2021-06 Krane – Ladekrane - Hinweise zur aktuellen Überarbeitung und zur FprEN/TS 17471:2023

Diese 2-tägige Fachtagung Ladekrane vermittelt den Teilnehmenden die praktische Umsetzung der DIN EN 12999 Ladekrane und erläutert die neuen Anforderungen für Ladekrane in der Praxis.

Wunschtermin anfragen
Präsenz

In diesem 5-tägigen Lehrgang werden die Teilnehmenden für die Prüfung zum qualifizierten und geprüften Sachverständigen für die Prüfung von Steuerungen in Kranen vorbereitet.

Wunschtermin anfragen

Die Ausbildung zum Prüfsachverständigen richtet sich an:

– Konstrukteur von Krananlagen
– Fertigungsleiter und Montageleiter für die Herstellung von Kranen
– Sicherheitsingenieur
– Sicherheitsfachkraft
– Einkäufer eines Kranbetreibers

Wie wird man qualifizierter und geprüfter Prüfsachverständiger für Krane?

Um Prüfsachverständiger für Krane zu werden, nehmen Sie an unserem Wochenkurs: Lehrgang zum Prüfsachverständigen für Krane und Hebezeuge teil.
Wenn Sie dann noch eine 3 jährige Berufspraxis in Ihrer Kranart (z.B. Turmdrehkran, Brückenkran, Portalkran) nachweisen können und die geforderte Anzahl der Begleitungen mit einem Sachverständigen, werden Sie zur schriftlichen Prüfung zum Prüfsachverständigen in unserer Qualifizierungsstelle zugelassen. Für die schriftliche Prüfung gibt es mehrere Termine zur Auswahl pro Jahr.
Konkrete Angaben erhalten Sie in unserer Qualifizierungsstelle. Telefon: 0201-1803-268.

Ihr Vorteil: Ausgewählte Fachexperten schulen mit hohem Praxisbezug! Wissen aus erster Hand!

Qualifizierungsstelle zur Qualifizierung von Personen im Fachbereich Krane und Hebezeuge (FKH) im Haus der Technik

Seit 2015 verfügt das Haus der Technik über eine Qualifizierungsstelle zur Qualifizierung von Personen im Fachbereich Krane und Hebezeuge (FKH). Diese ist von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) anerkannt.

Das Angebot umfasst Schulungen einschließlich Prüfungen zum qualifizierten und geprüften Prüfsachverständigen und zur befähigten Person zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen sowie zur geprüften befähigten Person zur Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln und zur qualifizierten fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Suchen Sie für Ihren Betrieb oder Ihre Firma einen bestimmten Prüfsachverständigen?

Der FKH veröffentlicht alle geprüften und qualifizierten Prüfsachverständigen für Krane und Hebezeuge, die unsere qualifizierten Schulungen erfolgreich abgeschlossen haben, auf dieser Webseite.

Diese Liste der Prüfsachverständigen mit detaillierten Prüfungsbeschreibungen finden Sie in nachfolgenden PDFs, zusammengestellt nach  
   – PLZ
   – Alphabet 

Bedeutung der Kransachverständigen:

Von Kranen können bei Nichteinhaltung sicherheitstechnischer Prinzipien sowohl bei Konzipierung und Bau als auch bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten und durch unzureichende Erhaltung des sicherheitstechnischen Zustandes erhebliche Gefährdungen für Personen sowie für Sachwerte und Umwelt ausgehen.

Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, von denen in der Presse berichtet wird. Nicht selten werden Menschen lebensgefährlich verletzt.

Gefahren entstehen bei jedem Transportvorgang mit einem Kran. Dies gilt nicht nur für die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. beim An- und Abhängen sowie Führen von Lasten, sondern auch für Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten.

Den Gefahren, die sich insbesondere aus dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen oder im Kraftfluß von Bauteilen ergeben können, wird durch vorgeschriebene Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und während des Betriebes entsprochen.
Für die Gewährleistung eines sicheren und unfallfreien Betriebes von Kranen, müssen notwendige Prüfungen durch Personen durchgeführt werden, die über die entsprechenden Kenntnisse der Vorschriften sowie über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.

Geprüfte und qualifizierte und ermächtigte (Prüf-)Sachverständige erfüllen diese Anforderungen.

In Deutschland ist vor der ersten Inbetriebnahme eines Kranes eine Prüfung nach §14 (4) Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch einen Prüfsachverständigen bzw. §28 der DGUV V52 (UVV Krane) durch einen von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen erforderlich. Diese Abnahmeprüfung reicht von der Sichtung der für einen Kran vorliegenden Dokumente bis hin zur Prüfung aller sicherheitstechnisch relevanten Funktionen, Sicherheitsabstände und angrenzenden Bereiche (Unfallverhütungsvorschrift Krane DGUV V52, früher BGV D 6).

Um den zukünftigen internationalen und nationalen Anforderungen gerecht zu werden, ist es wichtig, dass sowohl die Vorgaben über die Notwendigkeit und die Mindestabstände der Prüfungen bestehen bleiben. Auch die Anforderungen an die Kransachverständigen müssen erhalten bleiben.

Weiterhin erfordert die Vielzahl der an Kranen vorgenommenen Erneuerungen bzw. Modernisierungen, aber auch der zunehmende Kompliziertheitsgrad neuer Krane (z. B. Teilautomatisierung, Einsatz programmierbarer Steuerungen, moderne mit elektronischen Baugruppen gesteuerte Antriebssysteme, Anwendung elektronischer Baugruppen in der Sicherheitstechnik), für die Durchführung sowohl der Prüfungen nach wesentlichen Änderungen als auch der wiederkehrenden Prüfungen Personen mit entsprechend hoher Qualifikation.

Wie oft muss ich als Prüfsachverständiger Weiterbildungen besuchen?

Um die Anerkennung als Prüfsachverständiger aufrecht zu erhalten, muss sich der Prüfsachverständige alle 3 Jahre fortbilden. Zahlreiche Veranstaltungen aus dem Weiterbildungsbereich Krane und Hebezeuge des Haus der Technik e. V. stehen hierfür zur Verfügung. Auch unter www.krananlagen-info.de gibt es alle Informationen für Kransachverständige.

Teilnehmerdaten
 

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Veranstaltung:

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Termin:

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Ort:

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