Zum Thema
Arbeiten von Fremdfirmen und von eigenen Arbeitsnehmenden an Arbeitsplätzen in und an Arbeitsstätten bzw. Baustellen, wie z. B. an Gebäuden oder Produktionsstätten, haben nicht selten auch Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeitenden, auf Besuchende oder andere Dritte, die sich im Hoheitsbereich eines Unternehmens aufhalten. Die ausreichende Sicherung von Gefahrenstellen steht oft eng im Kausalzusammenhang einer möglichen Haftung. Zwei Rechtsgebiete tangieren sich und wirken auf Arbeitgebende/Auftraggebende, die Arbeitsstätten betreiben und zwangsläufig auch die Sicherheit von Dritten (z. B. Fremdfirmen oder Besuchende) sicherstellen müssen (z. B. bei Bau- oder Instandhaltungsmaßnahmen im Bestand) ein. Dringende Fragen sind z. B.
- Welche Maßnahmen sind diesbezüglich dringend erforderlich?
- Was ist überhaupt zumutbar?
- Welche Schutzzielhierarchie ist anzuwenden?
Dieses 1-tägige Seminar vermittelt ein besonderes Verständnis für die Verkehrssicherungspflichten und zeigt praxisnahe Lösungsansätze und Handlungshilfen zur Exkulpation auf.