Zur Prüfung befähigte Person für Dampfkesselanlagen – nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Sicherheitstechnische Einrichtungen und sicherheitsgerechter Betrieb von Dampfkesselanlagen (Kesselwärter)

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Zur Prüfung befähigte Person für Dampfkesselanlagen – nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Den Teilnehmern wird der Anwendungsbereich der zum 1. Juni 2015 neuen Betriebssicherheitsverordnung vermittelt. Die Änderung wurde notwendig als Reaktion auf die gemeldeten Umsetzungsfehler insbesondere bei Instandhaltungsarbeiten und Einhaltung der Prüfungen. 

Die Qualifikation der Benutzer, Instandhalter und zur Prüfung befähigten Person wird herausgestellt und erläutert, insbesondere an der Schnittstelle zur Anlagenüberwachung und zum Arbeitsschutz. Der Einfluss der noch gültigen "alten" Technischen Regelwerke wird erklärt. 

Die Beschaffenheit von neuen Anlagen aufgrund der Druckgeräterichtlinie wird mit den bisherigen Bauvorschriften verglichen, Unterschiede werden herausgestellt, Sicherheitseinrichtungen werden praxisnah erklärt. 

Es werden die Prüffristen diskutiert, und zwar auf Basis der vom Betreiber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen, deren Wichtigkeit und Bedeutung erhöht wurde. Die sicherheitstechnische Wartung und Instandhaltung werden behandelt. Ein Schwerpunkt des Seminars ist die Instandsetzung und inwieweit sie eine prüfpflichtige Änderung ist oder nicht.

Im Einzelnen werden diese Verordnungen, Normen und Regelwerke behandelt: BetrSichV §15-18, TRB 600, 700, 800, TRBS 1201-1, -2; 1203; 2141, DIN EN 13480 Metallische industrielle Rohrleitungen; Teil 5: Prüfungen, DIN EN 13445 Unbefeuerte Druckbehälter; Teil 5: Inspektion und Prüfung, DIN EN 12952 Wasserrohrkessel; Teil 6: Prüfung während der Fertigung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile, DIN EN 12953 Großwasserraumkessel; Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile, DGUV 100-500.

 

Zum Thema

Für den Betrieb von Dampfkesselanlagen, das sind sowohl Dampf- als auch Heißwassererzeuger, gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung. Zum Betrieb gehört außer der Instandhaltung auch die Durchführung von Prüfungen an sicherheitstechnisch erforderlichen Bauteilen an der Anlage. Hier werden neben den Anforderungen an die zur Prüfung befähigten Personen auch Anforderungen an die Durchführung der Prüfungen gestellt. 

Zielsetzung

Das Seminar "Zur Prüfung befähigte Person für Dampfkesselanlagen" des Haus der Technik e.V. Essen, vermittelt praxisorientiert die notwendigen Kenntnisse zur gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfung von Dampfkesseln und Dampferzeugern. Firmen können damit zukünftig die Prüfung von Dampfkesseln und Dampferzeugern selbständig koordinieren und durchführen und den sicheren Betrieb der Anlagen gewährleisten.

Teilnehmerkreis

Ehemalige Kesselwärter, Leiter und Mitarbeiter der Instandhaltung, Betriebsleiter, Kraftwerksmeister, Mitarbeiter im Qualitätswesen, Projektleiter, Sicherheitsfachkräfte
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.

USP

  • Prüfung vor Inbetriebnahme
  • wiederkehrende Prüfungen
  • Prüfung nach Änderung

Programm

08.05.2023
09:00—17:00
Befähigte Person Dampfkesselanlagen I
09.05.2023
09:00—17:00
Befähigte Person Dampfkesselanlagen II
Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

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Termine
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Veranstaltungsnummer: VA23-00507
Ansprechpartner
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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