Den Teilnehmern wird der Anwendungsbereich der zum 1. Juni 2015 neuen Betriebssicherheitsverordnung vermittelt. Die Änderung wurde notwendig als Reaktion auf die gemeldeten Umsetzungsfehler insbesondere bei Instandhaltungsarbeiten und Einhaltung der Prüfungen.
Die Qualifikation der Benutzer, Instandhalter und zur Prüfung befähigten Person wird herausgestellt und erläutert, insbesondere an der Schnittstelle zur Anlagenüberwachung und zum Arbeitsschutz. Der Einfluss der noch gültigen "alten" Technischen Regelwerke wird erklärt.
Die Beschaffenheit von neuen Anlagen aufgrund der Druckgeräterichtlinie wird mit den bisherigen Bauvorschriften verglichen, Unterschiede werden herausgestellt, Sicherheitseinrichtungen werden praxisnah erklärt.
Es werden die Prüffristen diskutiert, und zwar auf Basis der vom Betreiber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen, deren Wichtigkeit und Bedeutung erhöht wurde. Die sicherheitstechnische Wartung und Instandhaltung werden behandelt. Ein Schwerpunkt des Seminars ist die Instandsetzung und inwieweit sie eine prüfpflichtige Änderung ist oder nicht.
Im Einzelnen werden diese Verordnungen, Normen und Regelwerke behandelt: BetrSichV §15-18, TRB 600, 700, 800, TRBS 1201-1, -2; 1203; 2141, DIN EN 13480 Metallische industrielle Rohrleitungen; Teil 5: Prüfungen, DIN EN 13445 Unbefeuerte Druckbehälter; Teil 5: Inspektion und Prüfung, DIN EN 12952 Wasserrohrkessel; Teil 6: Prüfung während der Fertigung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile, DIN EN 12953 Großwasserraumkessel; Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile, DGUV 100-500.