Befähigte Personen zur Prüfung von Fernwärmestationen sind vom Arbeitgeber zu ernennen und müssen neben Fachkenntnissen (Sachkunde) eine technische Berufsausbildung (z.B. als Facharbeiter, Meister, Techniker oder Ingenieur) abgeschlossen haben oder eine andere abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Naturwissenschaftler) und zusätzlich eine andere technische Qualifikation besitzen.
Bezogen auf ihre Berufserfahrung muss die befähigte Person zur Prüfung von Fernwärmestationen eine mindestens einjährige Erfahrung mit Herstellung, Errichtung, Betrieb und/oder Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten besitzen. Die berufsbezogenen Anforderungen sind in der Regel bei fast allen langjährigen Mitarbeitern erfüllt.
In diesem Seminar wird den Teilnehmern vermittelt, wie durch regelmäßige Überprüfung der betriebssichere Zustand der Fernwärmestation festgestellt und dokumentiert wird. Die Teilnehmer lernen Risse, Schäden und Gefahren zu erkennen, bevor ein Unfall entstehen kann.