Zur Prüfung Befähigte Person von Hubarbeitsbühnen mit Praxisteil an einer Hubarbeitsbühne

inklusive Erlangung eines Fahrausweises

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Zur Prüfung Befähigte Person von Hubarbeitsbühnen mit Praxisteil an einer Hubarbeitsbühne

Durch falsch aufgestellte oder schadhafte Hubarbeits- und Hebebühnen kommt es immer noch zu zahlreichen Unfällen in den Betrieben. Diese Arbeitsmittel haben eweite Einsatzgebiete und können bis zu 100m hoch und 40 m weit ausgefahren werden.
Bei diesem Praxisseminar steht die Sachkundeprüfung im Fokus. Die Veranstaltung vermittelt den neuesten Stand der Sicherheitstechnik für Hubarbeitsbühnen.

Zum Thema

Dieses 2 tägige Seminar vermittelt den Teilnehmern die Sachkunde, um befähigte Person für Hubarbeitsbühnen zu werden. Der Seminarinhalt bezieht sich auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2,6) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Der Betrieb von Hebebühnen ist im Kapitel 2.10 der DGUV-Regel 100-500 geregelt. 

Im Absatz 2.9 ist beschrieben, dass Hubarbeitsbühnen (Hebebühnen) nach der ersten Inbetriebnahme und in Abständen von einem Jahr durch eine Befähigte Person geprüft werden müssen.

 

Zielsetzung

Die 2-tägige Ausbildung versetzt die Teilnehmer nach erfolgreich absolvierter Prüfung in die Lage, als Sachkundiger für Hubarbeitsbühnen tätig zu sein. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs ein Zertifikat/Befähigungsnachweis zum Nachweis des Sachkundeerwerbs. 

Die Veranstaltung umfasst die Theorie und einen umfassenden Praxisteil an einer Hubarbeitsbühne vor Ort.

 

Teilnehmerkreis

Betriebsingenieure, Sicherheitsbeauftragte, Meister, Monteure/Techniker, Fach- und Führungskräfte, angehende Befähigte Personen, die Wartungs-, und Instandhaltungsarbeiten vornehmen oder Prüfungen zur Funktions- und Arbeitssicherheit des Arbeitsmittels Hubarbeitsbühne veranlassen, Mitarbeiter, die als Befähigte Person für Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen.

Die Teilnehmer sollten über Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umgang mit Hubarbeitsbühnen und deren Prüfung verfügen.

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.

 

USP

  • berufliche Zusatzqualifikation
  • mit Befähigungsnachweis
  • mit praktischem Teil

Programm

01.12.2022
09:00—17:00
Befähigte Person Hubarbeitsbühnen I
02.12.2022
09:00—17:00
Befähigte Person Hubarbeitsbühnen II
Hinweise

Diese Veranstaltung findet in der RST Technische Industrieberatung in Brühl statt. Dort werden die Lerninhalte an einer Hubarbeitbühne auf den neuesten Stand der Technik vermittelt. Der umfassende Praxisteil ist ein wichtiger Bestandteil der Sachkundeschulung.

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Journal
Arbeitsschutz
Um die Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hervorzuheben und Teilnehmenden gleichzeitig aktuelle Einblicke und direkt umsetzbare Praxisanregungen zu bieten, veranstaltet das HDT jährlich seine große Arbeitsschutztagung. 2024 bot diese vom 24. bis 25. Januar zum mittlerweile 67. Mal umfangreiche Gelegenheiten, gemeinsam mit allen Teilnehmenden Beiträge zur Verbesserung der Sicherheit in der Arbeitswelt zu leisten.
Termine
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Veranstaltungsnummer: VA22-00377
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Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
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