Zum Thema
Die Forderungen aus dem WHG sorgen für deutliche Veränderungen in der AwSV und seinen Technischen Regeln.
Die Betriebssicherheitsverordnung für AwSV-Anlagen (einschließlich HBV- sowie LAU-Anlagen) sieht vor, dass sachkundige Prüfungen durch befähigte Personen vorzunehmen sind. Diese befähigten Personen müssen vom Arbeitgeber dazu zwingend bestellt werden. Die Bestellung einer befähigten Person zur sachkundigen Prüfung einer AwSV-Anlage ist Bestandteil der Betreiberpflichten.
Voraussetzung für die Bestellung zur befähigten Person ist das praktische Fachwissen sowie die eingehenden Kenntnisse hinsichtlich der aktuellen Vorgaben zur Prüfung sämtlicher Arbeitsmittel im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Daher werden in diesem Seminar die in §§ 14 und 15 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegten Prüfungen eingehend erörtert. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Instandhaltung gemäß § 10 der Verordnung beleuchtet. Neben den organisatorischen und technischen Grundlagen werden die wesentlichen Aspekte der Dokumentation, der Gefährdungsbeurteilung sowie der Betriebsanweisung erarbeitet.