Befähigte Personen Ausbildungen

Sicherheitsbeauftragte Seminare und Weiterbildungen

Durch gezielte Schulungen und umfassendes Wissen zur Prüfung werden Sie zur befähigten Person gemäß BetrSichV befähigt werden, um sicherheitstechnische Überprüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen kompetent durchzuführen. Unsere Kurse decken die essentiellen Rechtsgrundlagen, Gefährdungsbeurteilungen, Normen und aktuellen Vorschriften (DGUV) ab. Machen Sie sich als befähigte Person nach §§ 14, 15 und 16 BetrSichV mit den Herausforderungen in den Bereichen Brandschutz, Gesundheitsschutz und Gefahrstoffmanagement vertraut, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu garantieren.

71 Angebote
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Hybrid
Der Lehrgang befähigt, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen/Rohrleitungen entsprechend §§ 15, 16 und Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV zu prüfen

Qualifikation zur befähigten Person zur Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckbehältern und Rohrleitungen mit den erforderlichen Fachkenntnissen sowie Aufgaben, Rechte und Pflichten als Befähigte Person.

Termine
17.03.25–19.03.25
25.06.25–27.06.25
24.11.25–26.11.25
09.02.26–11.02.26
22.06.26–24.06.26
23.11.26–25.11.26
Orte
Essen
Präsenz
für befähigte Personen (Anh. 2, Abschnitt 3 BetrSichV), Planungsingenieure und Sicherheitsfachkräfte

Weiterbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen gemäß Anhang 2, Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie für Planungsingenieure, Leiter der Instandhaltung, Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte

Termine
18.03.25
05.06.25
04.11.25
18.03.26
18.06.26
05.11.26
Orte
Travemünde
,
Timmendorfer Strand
,
Essen
Hybrid
Notduschen sind Teil von Erste-Hilfe-Maßnahmen im Labor und der Industrie

Das Seminar bietet das Know-how zur Bestellung als befähigte Person zur regelmäßigen Prüfung des Arbeitsmittels Notduschen auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit im Auftrag des Arbeitgebers.

Termine
11.03.25
17.06.25
13.11.25
11.03.26
17.06.26
12.11.26
Orte
Essen
,
Starnberg
Hybrid
Neue Prüfkonzepte - Sicherheitstechnische Bewertung - Sicherer Betrieb

Update für Anlagenplanende und Verantwortliche für Anlagensicherheit, Überwachung und Instandhaltung von Druckanlagen, kompakte Vermittlung neuer Prüfkonzepte, Kriterien sicherheitstechnischer Bewertung und Gewährleistung des sicheren Betriebs.

Termine
09.04.25
12.11.25
22.04.26
11.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Gesetzlich geforderte Auffrischung für zur Prüfung befähigte Personen von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen

Aktualisierungsfortbildung der Kenntnisse über Druckgefährdungen mit Rechtsgrundlagen, TRBS-Regelwerk, Druckgeräterichtlinie, AD 2000, neue Prüfverfahren, Gefährdungsbeurteilungen, Schnittstellenfragen bei Druckgerätebeschaffung und Schadensfällen.

Termine
07.04.25–08.04.25
10.11.25–11.11.25
20.04.26–21.04.26
09.11.26–10.11.26
Orte
Essen
Präsenz

Vermittlung der Kenntnis der neuen Verordnung zur Prüfung sämtlicher Arbeitsmittel im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bei WHG/AwSV-Anlagen.

Termine
18.11.24–19.11.24
11.03.25–12.03.25
11.08.25–12.08.25
17.03.26–18.03.26
Orte
Timmendorfer Strand
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Essen
,
Hamburg
Präsenz
Erwerb der Fachkenntnisse einer zur Prüfung befähigten Person gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV

Der Lehrgang vermittelt die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse, um Laborabzüge warten und den arbeitssicheren Zustand der Laborabzüge gemäß BetrSichV beurteilen und prüfen zu können.

Termine
25.02.25
12.05.25
11.09.25
08.12.25
Orte
hdt+ digitaler Campus
,
Essen
Präsenz
Erwerb der Fachkenntnisse einer zur Prüfung befähigten Person gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV

Dieses Seminar vermittelt Ihnen alle notwendigen theoretischen und auch praktischen Kenntnisse zur Wartung und Beurteilung des arbeitssicheren Zustandes von Sicherheitsschränken gemäß BetrSichV.

Termine
26.02.25
13.05.25
12.09.25
09.12.25
Orte
Essen
,
hdt+ digitaler Campus
Präsenz
nach DIN VDE 0701, DIN VDE 0702, DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), TRBS, BetrSichV

Durch Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation für eine gerichtsfeste Nachweisführung.

Termine
18.02.25
19.05.25
22.09.25
24.11.25
Orte
Essen
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hdt+ digitaler Campus
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Duisburg
Präsenz
Sichere regelmäßige Überprüfung von Regalanlagen

Qualifikation zur befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen: Forderungen der DIN EN 15635, BetrSichV und DGUV R 108-007. Im Seminar werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie Dokumentation und Verantwortlichkeiten erläutert.

Termine
20.03.25–21.03.25
06.11.25–07.11.25
19.03.26–20.03.26
05.11.26–06.11.26
Orte
Essen
Präsenz
mit umfassender Einweisung in die praktische Prüfung an Containern

Das Seminar vermittelt das Know-how zur Bestellung als befähigte Person zur Prüfung von Containern mit rechtlichen Grundlagen, Prüffristen, Wartung und Instandhaltung von Containern sowie Rechten und Pflichten als Befähigte Person nach BetrSichV.

Termine
15.05.25–16.05.25
13.11.25–14.11.25
23.04.26–24.04.26
Orte
Erftstadt
Hybrid
Qualifizierung zur befähigten Person nach TRBS 1203 mit umfassenden Praxisteil

Praxisorientierte Einführung von der Bewertung geeigneter Schutzeinrichtungen bis zur Prüfung von Funktion und Montage mit Praxisteil, Schwerpunkt: sicheres Verwenden und Prüfen von z.B. Lichtschranke, Lichtgitter und Laser-Scanner.

Termine
25.03.25–26.03.25
24.06.25–25.06.25
25.11.25–26.11.25
Orte
Essen
Präsenz
Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV (BefErlV alt, TgV alt)

Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV (BefErlV alt, TgV alt)

Termine
26.03.25–27.03.25
13.08.25–14.08.25
25.03.26–26.03.26
Orte
Timmendorfer Strand
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Essen
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Hamburg
Hybrid
Gefährdungen durch Zentrifugen und Prüfpflichten nach DGUV R 500-100, Kap. 2.11

Qualifikation zur Befähigten Person für Prüfungen an Zentrifugen. Die rechtlichen Grundlagen, Rechte und Pflichten als Befähigte Person, Gefährdungen durch Zentrifugen, sicherheitstechnische Aspekte und Prüfungsgrundsätze werden vermittelt.

Termine
26.03.25–27.03.25
06.05.25–07.05.25
19.11.25–20.11.25
Orte
Essen
Hybrid

Das Seminar bietet das Know-how zur Bestellung als zur Prüfung befähigte Person Gerüstbau und -nutzung: rechtliches und technisches Basiswissen, Aufgaben und Pflichten der befähigten Person Gerüstbau, Schutzmaßnahmen, Kontrolle, Dokumentation.

Termine
02.04.25–03.04.25
24.06.25–25.06.25
19.11.25–20.11.25
Orte
Essen
Präsenz
Kombi-Qualifikation mit Praxis-Begehung und schriftlicher Abschlussprüfung

Erwerb der Qualifikation zur Fachkraft für Feststellanlagen und zur Prüfung von Brandschutztüren. Nach dem Seminar können Sie periodische Überprüfungen an Feststellanlagen selbstständig und rechtssicher durchführen.

Termine
07.05.25–08.05.25
26.11.25–27.11.25
07.05.26–08.05.26
Orte
Essen
Hybrid
Fachwissen zum sicheren Betreiben und Warten von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen

Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen gehören zu den sensiblen Brandschutzeinrichtungen, deren Funktion jederzeit gewährleistet sein muss. Nur zur Prüfung befähigte Personen dürfen die Wartung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen vornehmen.

Termine
21.03.25
08.05.25
13.11.25
Orte
Essen
Hybrid
Ausbildung zur Durchführung der regelmäßigen Prüfung

Schwere Unfälle in Betrieben sind häufig Absturzunfälle. Das Seminar bietet das Know-how zur Bestellung als befähigte Person zur regelmäßigen internen Sicherheitsprüfung der Arbeitsmittel Leitern und Tritte sowie von Klein- und Fahrgerüsten.

Termine
18.03.25
23.06.25
04.11.25
Orte
Essen
Präsenz
Ausbildung zum Erwerb der Befähigung zur Prüfung von Schlauchleitungen nach §§ 14, 15 und 16 sowie Anh. 2, Abschnitt 4 der BetrSichV

Ausbildung zum Erwerb der Qualifikation zur Prüfung befähigte Person von Schlauchleitungen, Einführung in Druckgeräterichtlinie, BetrSichV, TRBS sowie Merkblatt T 002 - Schlauchleitung, Prüftätigkeit, Bewertung der Prüfergebnisse, Fallbeispiele.

Termine
25.02.25–27.02.25
26.08.25–28.08.25
04.11.25–06.11.25
Orte
Essen
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Timmendorfer Strand
Präsenz
Herstellerneutral nach BetrSichV, DGUV V3, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701, DIN VDE 0702, DIN VDE 0113-1, DIN VDE 0100-540

Das Prüfen elektrischer Anlagen, Geräte, Maschinen und auch Erdungsanlagen ist eine Herausforderung für geübte Praktiker, die eine Grundqualifikation als Elektrofachkraft mitbringen und darüber hinaus Praxiserfahrung beim Prüfen und fundierte Kenntnisse im Bereich der einschlägigen Prüfnormen mitbringen. Dies zeichnet die zum Prüfen Befähigte Person nach BetrSichV aus.

Termine
13.05.25–15.05.25
09.09.25–11.09.25
03.11.25–05.11.25
Orte
Essen
Hybrid
Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an Gasanlagen und Gasleitungen sicher erstellen

Das Seminar bietet das Know-how zum Erwerb der Qualifikation befähigte Person zur Prüfung von Gasanlagen: Gefährdungen werden beschrieben, abzuleitende Schutzmaßnahmen und Unterweisungspflichten erläutert, typische Fehler an Praxisfällen aufgezeigt.

Termine
25.02.25–26.02.25
26.06.25–27.06.25
26.11.25–27.11.25
Orte
Essen
Hybrid
Qualifikation zum Sachkundigen für Hubarbeitsbühnen

Dieses Seminar vermittelt die theoretischen Grundlagen, um als befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen tätig sein zu können.

Termine
19.02.25–20.02.25
17.09.25–18.09.25
Orte
Essen
Präsenz
gesetzlich geforderte Weiterbildung für Hersteller, In-Verkehr-Bringer und Betreiber von Schlauchleitungen

Vorgeschriebene Weiterbildung für Hersteller, In-Verkehr-Bringer und Betreiber von Schlauchleitungen über neue Anforderungen aus Druckgeräterichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung mit zahlreichen Erläuterungen an praxisnahen Beispielen.

Termine
05.03.25
02.12.25
Orte
Essen
Hybrid
Ausbildung zum Prüfer für die regelmäßige interne Prüfung der Arbeitsmittel

Qualifikation zur befähigten Person zur Prüfung von Fenstern, Türen und Toren. Die Inhalte des Seminars sind Pflichten und Haftung, Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsanforderungen sowie Prüfungsintervalle, Wartung, Instandsetzung, Dokumentation.

Termine
11.03.25–12.03.25
04.11.25–05.11.25
Orte
Essen

Seminare für befähigte Personen gemäß BetrSichV

Wie wird man befähigte Person (Sachkundiger)?
Was ist eine (zur Prüfung) befähigte Person?

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine zur Prüfung befähigte Person durch ihre Berufsausbildung, ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit und ihre Berufserfahrung zu der Prüfung von Arbeitsmitteln befähigt.

Welche Arbeitsmittel prüft eine befähigte Person?
Welche Fristen gelten für die sicherheitstechnische Prüfung einer überwachungsbedürftigen Anlage durch befähigte Personen?

Arbeitsmittel müssen in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen überprüft werden. Da es sich hierbei um eine verantwortungsvolle Aufgabe handelt, ist eine gezielte Schulung unausweichlich. Laut der TRBS (Technische Regeln zur Betriebssicherheit) 1203 hat der Arbeitgeber die Aufgabe, festzustellen, welche Qualifikationen die befähigte Person vorweisen muss, um „die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach §§ 14, 15 und 16 BetrSichV“ beauftragte Person zu bestimmen. In vielen Unternehmen ist die Schulung von befähigten Personen unumgänglich, um eine permanente Überprüfung durch fachkundige Arbeitskräfte zu gewährleisten. Somit ist die Instandhaltung der Arbeitsmittel ein wesentlicher Aspekt für viele Unternehmer. Das Haus der Technik bietet hierzu verschiedene Seminare zum Erwerb der Qualifikation zur befähigten Person an. In gezielten Schulungen vermitteln Fachleute Rechtsgrundlagen, Gefährdungsbeurteilungen, Normen, aktuelle Vorschriften (DGUV) u.v.m. Aufgrund der hohen Komplexität ergeben sich unterschiedliche Themengebiete und Herausforderungen für die befähigten Personen. Auch die Themen Brandschutz, Gesundheitsschutz und Gefahrstoffe spielen eine Rolle in unseren Seminaren für ein sicheres Management im Unternehmen.

Welche Anforderungen muss man erfüllen, um eine befähigte Person zu werden?

Anforderungen und Kenntnisse zum Arbeitsschutz die Sachkunde betreffend

Die TBRS (Technische Regeln zur Betriebssicherheit) 1203 führt den aktuellen Stand der Technik, Arbeitshygiene und Arbeitsmedizin an. Sämtliche Regeln zur Verwendung von Arbeitsmitteln werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit erarbeitet und für die jeweiligen Anwendungsbereiche konkretisiert. Laut der TBRS (Technische Regeln zur Betriebssicherheit) muss der Arbeitgeber sicherstellen, „dass die zur Prüfung befähigte Person so ausgewählt und qualifiziert ist, dass sie die ihr übertragende Prüfaufgaben dem Stand der Technik entsprechend“ durchführen kann. Dabei ist es erforderlich, dass diese Person die technischen Regeln und Standards umsetzen und diese in einem entsprechenden Prüfumfang ausführen kann. Im Vordergrund steht dabei stets die Sorgfalt und die Zuverlässigkeit. Es liegt an dem Arbeitgeber, festzustellen, ob die „zur Prüfung befähigte Person ausreichend befähigt ist.“ Dieser muss die befähigte Person für das zu prüfende Arbeitsmittel schriftlich bestellen und überprüfen, ob diese die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

• einschlägige technische Berufsausbildung 
• zeitnahe Berufstätigkeit in dem zu prüfenden Bereich
• entsprechende Berufserfahrung

Warum sind befähigte Personen (Sachkundige) von enormer Wichtigkeit für die Arbeitssicherheit im Unternehmen?

Immer wieder kursieren Meldungen über vermeidbare Arbeitsunfälle durch die Medien. Im Nachhinein stellt sich oftmals heraus, dass diese Unfälle durch eine fachgerechte Prüfung der Arbeitsmittel hätten vermieden werden können. Von daher ist es von enormer Wichtigkeit, dass der Fokus auf der Prävention und regelmäßigen Kontrolle durch befähigtes Personal liegt. Durch diesen Einsatz lassen sich Gefahrenpotenziale extrem minimieren.

Möchten Sie sich oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens zur befähigten Person für die UVV-Prüfung von Arbeitsmitteln ausbilden lassen?

Die Lehrgänge für Fachkräfte und Befähigte Personen am Haus der Technik
Das Haus der Technik bietet in diesem Zusammenhang diverse anerkannte Seminare an. In diesen wird gezieltes Wissen zu den jeweiligen Bereichen gelehrt, sodass die Teilnehmer ein theoretisches und praktisches Wissen erwerben. Neben den rechtlichen Grundlagen erhalten die Teilnehmer ein technisches Grundwissen in der Theorie und Praxis. Nach einer erfolgreich absolvierten Prüfung sind die Teilnehmer schlussendlich in der Lage als sachkundige befähigte Person zu agieren. In der Folge erhalten die Absolventen ein Zertifikat/Befähigungsnachweis des Sachkundeerwerbs in dem jeweiligen Prüfungsgebiet.

Welche Aufgaben hat eine befähigte Person?

Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.

Das Haus der Technik bietet zahlreiche qualifizierende Veranstaltungen für befähigte Personen an, z. B.

und vieles mehr.

Die Weiterbildungen zur befähigten Person sind auch als Inhouse-Schulung buchbar.

Warum Sie an unseren Ausbildungen zur befähigten Person teilnehmen sollten:

  • Wir bilden Sie erfolgreich zur befähigten Person aus
  • Sie erhalten eine Zusatzqualifikation
  • Sie können das erlernte Wissen sofort im Betrieb umsetzen
  • Praktische Übungen mit ausgewählten Arbeitsmitteln sind Bestandteil
  • Individuelle Betreuung durch kompetente Fachreferenten wird garantiert
  • Wir trainieren mit Ihnen in kleinen Arbeitsgruppen
  • Unsere Arbeitsschutzveranstaltungen helfen, Unfälle zu vermeiden

Welche Anforderungen muss eine befähigte Person erfüllen?

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Anlagen und Maschinen. Damit diese funktionstüchtig und sicher bleiben, müssen sie nicht nur durch den Arbeitgeber sicher bereitgestellt werden, sie müssen auch einer Inbetriebnahme-Prüfung und wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Da diese Prüfungen umfangreicher fachlicher Kenntnisse des Prüfgegenstands und des Prüfszenarios bedürfen, müssen die Prüfer befähigt sein. Die befähigte Person muss Erfahrungen über die Durchführung der anstehenden Prüfungen oder vergleichbare Prüfungen gesammelt haben. Sie muss über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen. Diese Arbeitsmittel können z. B. sein: Gerüste, Leitern, Krananlagen, kraftbewegte Türen und Tore, Zentrifugen, Regalanlagen, Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Vakuumhebegräte, Fahrzeughebebühnen, Pressen, Mörtelförderer, Ladebrücken, Wechselbehälter usw.
Ein technisches Arbeitsmittel kann auch eine überwachungsbedürftige Anlage sein. Die befähigte Person, die nach Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung Prüfungen und Erprobungen durchzuführen hat, wird hinsichtlich ihrer Aufgaben und ihrer Qualifikation durch den Arbeitgeber nach dessen Gefährdungsbeurteilung bestimmt. In der Gefährdungsbeurteilung nach Paragraph 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber u. a. Art und Umfang der Prüfung, Prüffristen (früher größtenteils in den rechtsverbindlichen Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben) und die Qualifikation des Prüfers zu ermitteln.

Laut § 10 BetrSichV sollten Arbeitsmittel

  1.  nach der Montage,
  2.  vor der ersten Inbetriebnahme,
  3.  sowie nach jeder Montage an einem neuen Standort (auch Baustelle)
  4.  und nach außergewöhnlichen Ereignissen (Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln, längere Zeiträume der Nichtbenutzung der Arbeitsmittel oder Naturereignisse) durch hierzu befähigte Personen überprüft werden.

Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, so sind die Arbeitsmittel entsprechend den ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen zu überprüfen. Unter diesem Punkt werden die regelmäßigen Prüfungen gefordert, wie z. B. elektrisch betriebene Arbeitsmittel, Leitern und Tritte und Fahrzeuge. Die durchzuführenden Prüfungen müssen auch den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV genügen. Alle Prüfungen sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren, wobei große deutsche Unternehmen ihre Sicherheitsdokumentation häufig zehn Jahre aufbewahren (identisch der Aufbewahrungspflicht von Steuerunterlagen).

Für die Sicherheit im Unternehmen ist weiterhin der Arbeitgeber verantwortlich – genau deshalb lässt er die Sicherheit seiner Arbeitsmittel durch qualifiziertes Fachpersonal prüfen. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung zeichnet die befähigte Person. Sie ist in ihrer Funktion weisungsfrei und darf wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
Die befähigte Person wird in der Technischen Regel zur Betriebssicherheit TRBS 1203 näher beschrieben. Insbesondere hilfreich sind die beiden Anhänge zu dieser TRBS, die Interpretationshilfen geben.

Die einwandfreie Funktion von Maschinen und Geräten ist Voraussetzung für ein störungsfreies und sicheres Arbeiten. Darüber hinaus können durch die regelmäßige Sachkundigenprüfung systematisch technische Mängel und Fehler entdeckt und beseitigt werden. Unfälle lassen sich so vermeiden.

 

Was ist eine Befähigte Person oder Zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV?

Zur Prüfung befähigte Person ist laut Betriebssicherheitsverordnung eine Person, die über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Diese Kenntnisse werden durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und  zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben. Der Begriff Befähigte Person hat die frühere Bezeichnung Sachkundiger abgelöst. Befähigte Personen können Arbeitsmittel und überwachungsbedürftite Anlagen mit niedrigem Gefährdungspotential prüfen (siehe Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 § 2 Abs. 7 BetrSichV).

Teilnehmerdaten
 

Bitte tragen Sie die Daten für einen oder mehrerer Teilnehmer ein, um mit der Buchung fortzufahren.

Veranstaltung:

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Termin:

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Ort:

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