Hygieneansprüche an Trinkwasser-Installationen – Anforderungen nach der aktuellen TrinkwV

und nach allgemein anerkannten Regeln der Technik

Präsenz
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Hygieneansprüche an Trinkwasser-Installationen – Anforderungen nach der aktuellen TrinkwV

Im Seminar Hygieneansprüche an Trinkwasser-Installationen – Anforderungen nach TrinkwV (Trinkwasserverordnung) werden Sie über Anwender- bzw. Betreiberpflichten und den jeweils aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik informiert, wie sie in der TrinkwV (20.06.2023) im §5 gefordert sind.

Vorgestellt werden wesentliche Anforderungen der TrinkwV zum bestimmungsgemäßen Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Neben Sanierungsvorschlägen bei Überschreitung des Maßnahmewertes für Legionellen werden auch die Möglichkeiten einer dezentralen Trinkwasserbehandlung vorgestellt. Behandelt wird zudem die Bedeutung einer qualifizierten Probennahme

Die Veranstaltung ist bei der Ingenieurkammer-Bau NRW  anerkannt: Sie erhalten 13 Fortbildungspunkte.

Bitte beachten Sie auch folgendes Seminar im Anschluss:Sanierung und Desinfektion mikrobiell, bzw. korrosiv belasteter Trinkwassersysteme.

Zum Thema

Nach über zwei Jahrzehnten ist am 21. Juni 2023 eine umfassend aktualisierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Die 72 Paragraphen mit 7 Anlagen ersetzen die bisher 25 Paragraphen mit 5 Anlagen. Sie orientiert sich weitgehend an den tatsächlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen des Verbraucherschutzes. Erstmals wurden verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement (vom Einzugsgebiet bis zur Entnahmearmatur beim Verbraucher) konkretisiert aufgenommen und Grenzwerte neu definiert. Hinzu kommen weitere Überwachungs- und Meldepflichten für die Betreiber einer Trinkwasser-Installation. Einen Schwerpunkt bildet der verpflichtende Austausch oder die Stilllegung von Bleirohrleitungen in TW-versorgungsanlagen bis zum 12. Januar 2026 sowie eine Meldepflicht von Wasserversorgungsunternehmen bzw. Installateurunternehmen bei der Feststellung von Trinkwasserleitungen oder Teilstücken aus dem Werkstoff Blei.

Zielsetzung

Ein erfahrener Experte vermittelt die wichtigsten Anforderungen u. a. zur Legionellenvermeidung und Schadenssanierung in Trinkwasserinstallationen gemäß des aktuellen Trinkwasserschutzgesetzes:  systematisch, anschaulich und praxisbetont. 

Teilnehmerkreis

  • Planer/-innen, Instandhalter/-innen und Betreiber/-innen in Trinkwasserversorgungsunternehmen
  • Gesundheitsämter (Berater/-innen)
  • Betriebe der Lebensmittel- und Getränkeindustrie
  • Rohrnetzbaubetrieben
  • TGA- und Sanitärfachbetrieben
  • Ingenieurbüros, Hausverwaltungen
  • Mitarbeiter aus dem Facility-Management öffentlicher und privatwirtschaftlicher Immobilienbetreiber 
  • Sachverständige 

Programm

28.10.2024
09:00—17:00
Neue TrinkwasserVO | DIN 2000 | Infektionsschutzgesetz u. a.
29.10.2024
09:00—17:00
UBA-Empfehlungen | Bewertungsgrundlagen für Werkstoffe nach §§14-17 TrinkwV | DIN 12502 Teile 1-5
Dipl.-Ing. Rainer Pütz
LP-AQUA Consult
Referenten
RP
Dipl.-Ing. Rainer Pütz
LP-AQUA Consult


- Studium der Chemie an der FH Aachen - Abteilung Jülich
- Seit 1977 Leiter Labororganisation der Wasserwerke Rhein-Energie Köln AG
- Langjähriger Dozent beim DVGW, BDEW, EW Medien, VDI, Umweltinstitut Offenbach,
  DELIWA/DVGW- Probenehmerqualifizierung, DVGW-Rohrnetz- und Wassermeisterausbildung
- Autor div. Fachbeiträge in Fachzeitschriften, Mitautor an Fachbüchern (DVGW, Beuth-Verlag)
- Fachberater für diverse Unternehmen
- Referent für inhouse-Weiterbildungsmaßnahmen
- Seit 30 Jahren Dozent für den DVGW in div. Bundesländern für Wasserwerksschulungen

Hinweise

Die Veranstaltung ist bei der Ingenieurkammer-Bau NRW mit der Nr. 68121 anerkannt und Sie erhalten 13 Fortbildungspunkte.

Journal
Umweltschutz
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Die neue Trinkwasserverordnung in Deutschland

Seit dem 1.7.2023 ist die neue Trinkwasserverordnung in Deutschland in Kraft getreten, in deren §15 (früher §17) die Berücksichtigung der Bewertungsgrundlagen für Werkstoffe und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser verpflichtend festgeschrieben ist.

Da sich in den letzten Monaten zahlreiche DIN-Normen und DVGW-Regelwerke im Zusammenhang mit der Trinkwasser-Hausinstallation sowie auch die Trinkwasserverordnung geändert haben bzw. Regelwerksnummern neu angepasst wurden, wird in den Seminaren auf die aktuellen Normen eingegangen. Einige Normen wurden dabei unverändert in eine neue Normenreihe (wie z. B. DVGW W551 etc.) unverändert überführt.

Die DIN 50930-6 ist zurückgezogen worden. Doch es darf keinesfalls so verstanden werden, dass es keine Bedingungen für den Einsatz von Rohrmaterialien in Abhängigkeit der örtlichen Trinkwasser Zusammensetzung mehr gäbe, vielmehr sind die Bedingungen vollständig (1 : 1) in die UBA- Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser übernommen worden, so dass die DIN 50930-6 nicht mehr erforderlich war. Hier der Link zur aktuellen Fassung: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5620/dokumente/neufassung_der_metall-bwgl_3._aenderung_de_0.pdf.
Dort heißt es: „Version vom 11. Januar 2023 unter Berücksichtigung der 3. Änderung BEWERTUNGSGRUNDLAGE für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser.
Die Bekanntmachung der Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Metall-Bewertungsgrundlage) – Neufassung vom 14. Mai 2020 (BAnz AT 10.06.2020 B11), die zuletzt durch die Zweite Änderung der Neufassung der Bekanntmachung der Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Metall-Bewertungsgrundlage) vom 20. Juni 2022 (BAnz AT 30.06.2022 B14) geändert worden ist, wird geändert“.

Termine
Haben Sie einen Wunschtermin? Gern merken wir Sie vor und beantworten auch Ihre Fragen. Rufen Sie uns einfach an: +49 201 1803-1
Veranstaltungsnummer: VA24-01430
Ansprechpartner
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Ing. Bernd Hömberg
b.hoemberg@hdt.de
+49 201 1803-249

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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