Arbeitsschutz Seminare und Weiterbildungen

Sicherheitsbeauftragte Seminare und Weiterbildungen

Das Haus der Technik bietet ein breites Spektrum an praxisorientierten Seminaren, die darauf ausgerichtet sind, das Arbeitsschutzmanagement in Unternehmen zu stärken. Diese Seminare decken essentielle Aspekte wie Gefährdungsbeurteilung, Betriebssicherheitsverordnung, verhaltensorientierter Arbeitsschutz, Delegation und Pflichtenübertragung, Einsatz von Fremdfirmen, Ausbildungen zu befähigten Personen sowie die Ausbildung zum EHS-Manager ab. Ziel ist es, die umfassenden rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes systematisch umzusetzen und kontinuierlich zu verbessern.

109 Angebote
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Hybrid
Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG

Erfahrungsaustausch von Kransachverständigen zur Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen in der Praxis, zur Prüfung und Vorschriftenentwicklung, Unterstützung durch fachliche Beratung bei Auslegung der immer komplexeren Vorschriften.

Termine
13.03.25
15.05.25
20.10.25
04.12.25
12.03.26
19.10.26
02.12.26
Orte
Essen
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München
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Hamburg
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Berlin
Hybrid
Der Lehrgang befähigt, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen/Rohrleitungen entsprechend §§ 15, 16 und Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV zu prüfen

Qualifikation zur befähigten Person zur Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckbehältern und Rohrleitungen mit den erforderlichen Fachkenntnissen sowie Aufgaben, Rechte und Pflichten als Befähigte Person.

Termine
17.03.25–19.03.25
25.06.25–27.06.25
24.11.25–26.11.25
09.02.26–11.02.26
22.06.26–24.06.26
23.11.26–25.11.26
Orte
Essen
Hybrid

Wissen und Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG, praxisbezogener Nutzen und Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung, Dokumentationspflichten und betrieblicher Umgang.

Termine
11.03.25
03.06.25
27.11.25
10.03.26
11.06.26
26.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Notduschen sind Teil von Erste-Hilfe-Maßnahmen im Labor und der Industrie

Das Seminar bietet das Know-how zur Bestellung als befähigte Person zur regelmäßigen Prüfung des Arbeitsmittels Notduschen auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit im Auftrag des Arbeitgebers.

Termine
11.03.25
17.06.25
13.11.25
11.03.26
17.06.26
12.11.26
Orte
Essen
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Starnberg
Präsenz
für befähigte Personen (Anh. 2, Abschnitt 3 BetrSichV), Planungsingenieure und Sicherheitsfachkräfte

Weiterbildung im Explosionsschutz für befähigte Personen gemäß Anhang 2, Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie für Planungsingenieure, Leiter der Instandhaltung, Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte

Termine
18.03.25
05.06.25
04.11.25
18.03.26
18.06.26
05.11.26
Orte
Travemünde
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Timmendorfer Strand
,
Essen
Präsenz
1,5-tägige Fortbildung und zugleich jährliche Unterweisung gemäß ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1

Sparen Sie Zeit und Geld und besuchen unsere kompakte Fortbildungsveranstaltung für Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen, Erdbaumaschinen, Kranen und Teleskopmaschinen gemäß ArSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1.

Termine
10.03.25–11.03.25
12.06.25–13.06.25
21.08.25–22.08.25
04.12.25
08.06.26–09.06.26
Orte
Titisee-Neustadt
,
Essen
,
Dresden
,
Travemünde
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Konstanz
,
Lübeck-Travemünde
Hybrid
gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1

Das Seminar vermittelt, wie im Umgang mit Fremdfirmen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen koordiniert werden und Mitarbeitende entsprechend unterwiesen werden. Fremdfirmenkoordinator/-innen lernen Ihre betrieblichen Rechte und Pflichten.

Termine
20.05.25–21.05.25
03.07.25–04.07.25
25.08.25–26.08.25
07.10.25–08.10.25
09.12.25–10.12.25
Orte
Essen
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Travemünde
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Starnberg
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Timmendorfer Strand
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Bingen
Präsenz
Erwerb der theoretischen Fachkunde für die fachgerechte Aus- und Fortbildung sowie Unterweisung von Kranführern bei Kranen aller Bauarten sowie der praktischen Fachkunde am LKW-Ladekran

In diesem Lehrgang erhalten die Teilnehmenden die Kranlehrerausbildung zur Befähigung für die fachgerechte Aus- und Fortbildung von Kranführern und Kranführerinnen sowie Unterweisungen für den sicheren Einsatz von Kranführenden für alle Kranbauarten.

Termine
17.03.25–21.03.25
23.06.25–27.06.25
22.09.25–26.09.25
24.11.25–28.11.25
26.01.26–30.01.26
Orte
Essen
Hybrid
Neue Prüfkonzepte - Sicherheitstechnische Bewertung - Sicherer Betrieb

Update für Anlagenplanende und Verantwortliche für Anlagensicherheit, Überwachung und Instandhaltung von Druckanlagen, kompakte Vermittlung neuer Prüfkonzepte, Kriterien sicherheitstechnischer Bewertung und Gewährleistung des sicheren Betriebs.

Termine
09.04.25
12.11.25
22.04.26
11.11.26
Orte
Essen
Präsenz
Sichere regelmäßige Überprüfung von Regalanlagen

Qualifikation zur befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen: Forderungen der DIN EN 15635, BetrSichV und DGUV R 108-007. Im Seminar werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie Dokumentation und Verantwortlichkeiten erläutert.

Termine
20.03.25–21.03.25
06.11.25–07.11.25
19.03.26–20.03.26
05.11.26–06.11.26
Orte
Essen
Präsenz

Vermittlung der Kenntnis der neuen Verordnung zur Prüfung sämtlicher Arbeitsmittel im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bei WHG/AwSV-Anlagen.

Termine
18.11.24–19.11.24
11.03.25–12.03.25
11.08.25–12.08.25
17.03.26–18.03.26
Orte
Timmendorfer Strand
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Essen
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Hamburg
Hybrid
Manager von Prozessen für Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz im Betrieb

In diesem 3-tägigen Seminar werden die Teilnehmenden zum EHS-Manager/zur EHS-Managerin (oder auch HSE-Manager/HSE-Managerin): Manager/-in für Umwelt, Gesundheit, Qualitätsmanagement und Sicherheit praxisorientiert ausgebildet.

Termine
24.02.25–26.02.25
07.07.25–09.07.25
27.08.25–29.08.25
25.11.25–27.11.25
Orte
Reichenau
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Travemünde
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Timmendorfer Strand
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Essen
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Starnberg
Präsenz
Erwerb der Fachkenntnisse einer zur Prüfung befähigten Person gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV

Dieses Seminar vermittelt Ihnen alle notwendigen theoretischen und auch praktischen Kenntnisse zur Wartung und Beurteilung des arbeitssicheren Zustandes von Sicherheitsschränken gemäß BetrSichV.

Termine
26.02.25
13.05.25
12.09.25
09.12.25
Orte
Essen
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hdt+ digitaler Campus
Hybrid
inklusive der rechtsicheren Dokumentensteuerung in der betrieblichen Praxis

Wissen und Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG, praxisbezogener Nutzen und Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung, Dokumentationspflichten und betrieblicher Umgang.

Termine
13.05.25
26.11.25
11.03.26
25.11.26
Orte
Essen
Hybrid
Gesetzlich geforderte Auffrischung für zur Prüfung befähigte Personen von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen

Aktualisierungsfortbildung der Kenntnisse über Druckgefährdungen mit Rechtsgrundlagen, TRBS-Regelwerk, Druckgeräterichtlinie, AD 2000, neue Prüfverfahren, Gefährdungsbeurteilungen, Schnittstellenfragen bei Druckgerätebeschaffung und Schadensfällen.

Termine
07.04.25–08.04.25
10.11.25–11.11.25
20.04.26–21.04.26
09.11.26–10.11.26
Orte
Essen
Präsenz
Erwerb der Fachkenntnisse einer zur Prüfung befähigten Person gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV

Der Lehrgang vermittelt die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse, um Laborabzüge warten und den arbeitssicheren Zustand der Laborabzüge gemäß BetrSichV beurteilen und prüfen zu können.

Termine
25.02.25
12.05.25
11.09.25
08.12.25
Orte
hdt+ digitaler Campus
,
Essen
Präsenz
nach DIN VDE 0701, DIN VDE 0702, DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), TRBS, BetrSichV

Durch Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation für eine gerichtsfeste Nachweisführung.

Termine
18.02.25
19.05.25
22.09.25
24.11.25
Orte
Essen
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hdt+ digitaler Campus
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Duisburg
Hybrid
Ausbildung zur Durchführung der regelmäßigen Prüfung

Schwere Unfälle in Betrieben sind häufig Absturzunfälle. Das Seminar bietet das Know-how zur Bestellung als befähigte Person zur regelmäßigen internen Sicherheitsprüfung der Arbeitsmittel Leitern und Tritte sowie von Klein- und Fahrgerüsten.

Termine
18.03.25
23.06.25
04.11.25
Orte
Essen
Präsenz
Kombi-Qualifikation mit Praxis-Begehung und schriftlicher Abschlussprüfung

Erwerb der Qualifikation zur Fachkraft für Feststellanlagen und zur Prüfung von Brandschutztüren. Nach dem Seminar können Sie periodische Überprüfungen an Feststellanlagen selbstständig und rechtssicher durchführen.

Termine
07.05.25–08.05.25
26.11.25–27.11.25
07.05.26–08.05.26
Orte
Essen
Hybrid
auf Grundlage des SGB VII und der DGUV Vorschrift 1

Unternehmer mit mehr als zwanzig Beschäftigten sind nach SGB VII verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Das Seminar vermittelt die erforderlichen Grundpflichten des Sicherheitsbeauftragten.

Termine
12.02.25–13.02.25
24.06.25–25.06.25
11.11.25–12.11.25
Orte
Essen
Präsenz
mit umfassender Einweisung in die praktische Prüfung an Containern

Das Seminar vermittelt das Know-how zur Bestellung als befähigte Person zur Prüfung von Containern mit rechtlichen Grundlagen, Prüffristen, Wartung und Instandhaltung von Containern sowie Rechten und Pflichten als Befähigte Person nach BetrSichV.

Termine
15.05.25–16.05.25
13.11.25–14.11.25
23.04.26–24.04.26
Orte
Erftstadt
Präsenz
Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV (BefErlV alt, TgV alt)

Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV (BefErlV alt, TgV alt)

Termine
26.03.25–27.03.25
13.08.25–14.08.25
25.03.26–26.03.26
Orte
Timmendorfer Strand
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Essen
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Hamburg
Hybrid
Gefährdungsbeurteilung - Schutzmaßnahmen - Instandhaltung - Betriebsstörungen - Prüfung von Arbeitsmitteln

Wesentliche Änderungen der BetrSichV und mögliche Auswirkungen auf den Betrieb: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen, überwachungsbedürftige Anlagen, Explosionsschutzdokument, Dokumentation und TRBS.

Termine
13.03.25
17.06.25
26.11.25
Orte
Essen
Präsenz
Ausbildung zum Erwerb der Befähigung zur Prüfung von Schlauchleitungen nach §§ 14, 15 und 16 sowie Anh. 2, Abschnitt 4 der BetrSichV

Ausbildung zum Erwerb der Qualifikation zur Prüfung befähigte Person von Schlauchleitungen, Einführung in Druckgeräterichtlinie, BetrSichV, TRBS sowie Merkblatt T 002 - Schlauchleitung, Prüftätigkeit, Bewertung der Prüfergebnisse, Fallbeispiele.

Termine
25.02.25–27.02.25
26.08.25–28.08.25
04.11.25–06.11.25
Orte
Essen
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Timmendorfer Strand

Für wen sind Arbeitsschutz-Seminare wichtig?

Was bedeutet Arbeitsschutz für die Unternehmen?

Der bewusste Umgang mit Gefahren und die richtige Reaktion in Gefahrensituationen setzt solide Kenntnisse in Chemie, Physik und Biologie voraus. Sie bilden die Grundlage für den Schutz der menschlichen Gesundheit, von Sachwerten und der Umwelt. Durch das Verständnis der sachlichen Zusammenhänge werden rechtliche und abstrakte Vorschriften einleuchtend und augenfällig.

In unseren Weiterbildungsseminaren zum Thema Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebssicherheitsverordnung, Fremdfirmenkoordination, Sicherheitsbeauftragte, EHS-Manager und befähigte Personen werden daher neben der Erörterung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auch betriebliche Praxis und naturwissenschaftliche Grundlagen vermittelt, die alle Teilnehmer nachhaltig mit der Sicherheit im betrieblichen Alltag, mit Prävention und Unfallverhütungsthemen vertraut machen.

Welche Neuerungen und Vorschriften gibt es im Arbeitsschutz?

Jährlich findet seit über 60 Jahren Ende Januar eine große Arbeitsschutzjahrestagung statt. Referenten von Behörden und von Unternehmen berichten über aktuelle Änderungen und neue Vorschriften im Arbeitsschutz. Diese Fachtagung wird in Kooperation mit dem VDSI organisiert.

Ein klassisches Arbeitsschutzmanagementsystem erfüllt alle erforderlichen Arbeitsschutzverpflichtungen systematisch – und wird diese rechtssicher dokumentieren. In unseren Seminaren erfahren Sie das notwendige Praxiswissen.

Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz?

Typische Aspekte eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind u. a.:

• Organisation des Arbeitsschutzes (mit entsprechenden Aufgaben- und Funktionsbeschreibungen, Bestellungen, Organigramm)
• Gefährdungsbeurteilung (Ermittlung und Bewertung der möglichen Gefährdungen und Belastungen im Betrieb)
• Qualifikation, Schulung, Unterweisung des Personals
• Umgang mit Fremdfirmen und AÜG-Personal
• Prüfung, Wartung, Instandhaltung
• Arbeitsmedizin
• Umgang mit Unfall/Beinahunfall
• Umgang mit Gefahrstoffen

Alle diese Maßnahmen werden dokumentiert, kontrolliert und auf dem letzten Stand gehalten.
Die geläufigen Arbeitsschutzmanagementsysteme wie OHSAS 18001, SCC, ASCA oder OHRIS bedienen sich dieser Aspekte.
Im Arbeitsschutzrecht beschreibt die moderne Betriebs- und Anlagensicherheit ein komplexes Wirkungsgefüge verschiedener Faktoren. Im wesentlichen zählen dazu der Betrieb, die Beschäftigten, die Arbeitsmittel und die Anlagenüberwachung. Als vom Umfang mit 27 Paragraphen und fünf Anhängen sehr knappe Betriebssicherheitsverordnung, sind die Aussagen jedoch sehr bedeutsam. So finden Verpflichtungen des Bereitstellers und Benutzers von Arbeitsmitteln eine gesetzliche Grundlage, der betriebliche Explosionsschutz erhält eine besondere Bedeutung, die Anforderungen an alle Arbeitsmittel (einfache und weitergehende) sind besonders hinsichtlich ihrer Prüffristen europäisch einheitlich geregelt und das Anzeigeverfahren ist verändert. Die Entwicklung im deutschen Arbeitsschutzrecht wird in den nächsten Jahren sehr spannend sein und tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen, so wird das Unfallverhütungrecht und die Technischen Regeln aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung reformiert.

Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen verankert. Anhand einer Arbeitsplatzbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber den Zustand des Arbeitsplatzes und -umfelds und die Gefährdungen, denen seine Mitarbeiter ausgesetzt werden und bestimmt damit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Arbeitsplatzbeurteilung ist ein komplexes Instrumentarium, das bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz alle Aspekte der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erkennt, bewertet und beseitigt. Neben den rechtlichen Grundlagen spielen die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, das Erkennen von Gefährdungspotenzialen und deren effektive Dokumentation eine besondere Rolle.

Durch den stetig steigenden Einsatz von Fremdfirmen im eigenen Betrieb ergibt sich die Notwendigkeit einer sicheren Organisation und den Bedarf mit geeigneten Werkzeugen den Ablauf dieser Einsätze gerichtsfest, vor allem aber auch sicher zu lenken. 90 % der deutschen Unternehmen arbeiten mit Fremdfirmen. Das kann externes Personal für Dienst- und Werktätigkeiten sein (z. B. der externe Betriebsarzt, die Reinigungsfirma, das Catering-Personal im Betriebsrestaurant oder die Elektro-Fachfirma).
Fremdfirmen stellen immer wieder ein großes Problem in der Arbeitssicherheit dar: Fehlende Einweisung, fehlendes Pflichtbewusstsein, das Nichtkennen der Gegebenheiten vor Ort etc. führen wiederholt zu unnötigen Unfällen, kritischen Situationen und Unstimmigkeiten. Mitarbeiter von Fremdfirmen verunfallen dreimal häufiger als eigene Mitarbeiter. Nicht umsonst ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, Fremdfirmen angemessen in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen.

Die Grundpflichten gegenüber Fremdfirmen sind konkret:

  • richtige Auswahl („der Billigste ist nicht unbedingt der Beste“)
  • Einweisung
  • Kontrolle.

Diese Maßnahmen sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden. Sinnvoll ist auch das Erstellen einer Haus- oder Fremdfirmenordnung, in der diese hinsichtlich der betrieblichen Gegebenheiten, möglichen Gefahren, erforderlichen Verhaltensmaßnahmen und der Ansprechpartner kurz und knapp informiert werden. Auch kann diese Haus- oder Fremdfirmenordnung bereits als Vertragsbestandteil herangezogen werden – und als Voraussetzung für die Auftragserteilung verpflichtet werden.Diese Fremdfirmenordnung soll einen störungsfreien Arbeitsablauf ermöglichen und wesentlich zu Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und sonstiger Personen (auch Gästen, Besuchern) beitragen. Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Betriebes und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit, die insbesondere die Zusammenarbeit aller Beteiligten betreffen. Jede Fremdfirma hat sein Personal über den Inhalt der Fremdfirmenordnung zu unterrichten; ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung und kann bei Nichteinhaltung ohne weitere Androhung zum Hausverweis und zur Aufhebung des Vertrags führen.

Welche Personen (Zielgruppe gemäß §23 SGB VII) sprechen wir mit den Seminaren an?

Die Seminare richten sich an Fach-und Führungskräfte, Meister und Betriebsleiter aller Branchen.
Das Haus der Technik (wie auch der TÜV und die Berufsgenossenschaft, DGUV) bietet zahlreiche praxisnahe Veranstaltungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit an, die sich auf Aspekten der Gefährdungsbeurteilung, der Betriebssicherheitsverordnung, des verhaltensorientierten Arbeitsschutzes, Delegation und Pflichtenübertragung, der Verantwortung beim Einsatz von Fremdfirmen und der Unterweisung für Führungskräfte und Fachkräfte konzentrieren.
Gemäß DGUV Vorschrift 1 und SGB VII §22 hat der Unternehmer in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Wir bieten Ihnen hierfür mehrere Termine zur Fortbildung in Essen pro Jahr an.

Teilnehmerdaten
 

Bitte tragen Sie die Daten für einen oder mehrerer Teilnehmer ein, um mit der Buchung fortzufahren.

Veranstaltung:

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Termin:

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Ort:

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