Arbeitsschutzmanagement Seminare und Weiterbildungen

Sicherheitsbeauftragte Seminare und Weiterbildungen

Was ist Arbeitsschutzmanagement?

Arbeitsschutzmanagement beinhaltet ein fortlaufend aktualisiertes System zur Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsmaßnahmen. Es beinhaltet eine systematische Erfüllung und Dokumentation aller Arbeitsschutzpflichten. Das Haus der Technik bietet praxisnahe Fortbildungen an, die Themen wie Gefährdungsbeurteilung, betriebliche Sicherheitsverordnung, verhaltensorientierten Arbeitsschutz und den Umgang mit Fremdfirmen sowie Schulungen für Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte umfassen. Diese Kurse vermitteln neueste juristische Kenntnisse und Richtlinien für Fachkräfte.

17 Angebote
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Hybrid
Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG

Erfahrungsaustausch von Kransachverständigen zur Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen in der Praxis, zur Prüfung und Vorschriftenentwicklung, Unterstützung durch fachliche Beratung bei Auslegung der immer komplexeren Vorschriften.

Termine
13.03.25
15.05.25
20.10.25
04.12.25
12.03.26
19.10.26
02.12.26
Orte
Essen
,
München
,
Hamburg
,
Berlin
Hybrid
gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1

Das Seminar vermittelt, wie im Umgang mit Fremdfirmen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen koordiniert werden und Mitarbeitende entsprechend unterwiesen werden. Fremdfirmenkoordinator/-innen lernen Ihre betrieblichen Rechte und Pflichten.

Termine
20.05.25–21.05.25
03.07.25–04.07.25
25.08.25–26.08.25
07.10.25–08.10.25
09.12.25–10.12.25
Orte
Essen
,
Travemünde
,
Starnberg
,
Timmendorfer Strand
,
Bingen
Hybrid
Manager von Prozessen für Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz im Betrieb

In diesem 3-tägigen Seminar werden die Teilnehmenden zum EHS-Manager/zur EHS-Managerin (oder auch HSE-Manager/HSE-Managerin): Manager/-in für Umwelt, Gesundheit, Qualitätsmanagement und Sicherheit praxisorientiert ausgebildet.

Termine
24.02.25–26.02.25
07.07.25–09.07.25
27.08.25–29.08.25
25.11.25–27.11.25
Orte
Reichenau
,
Travemünde
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Timmendorfer Strand
,
Essen
,
Starnberg
Hybrid
Gefährdungsbeurteilung - Schutzmaßnahmen - Instandhaltung - Betriebsstörungen - Prüfung von Arbeitsmitteln

Wesentliche Änderungen der BetrSichV und mögliche Auswirkungen auf den Betrieb: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen, überwachungsbedürftige Anlagen, Explosionsschutzdokument, Dokumentation und TRBS.

Termine
13.03.25
17.06.25
26.11.25
Orte
Essen
Hybrid
auf Grundlage des SGB VII und der DGUV Vorschrift 1

Unternehmer mit mehr als zwanzig Beschäftigten sind nach SGB VII verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Das Seminar vermittelt die erforderlichen Grundpflichten des Sicherheitsbeauftragten.

Termine
12.02.25–13.02.25
24.06.25–25.06.25
11.11.25–12.11.25
Orte
Essen
Hybrid

Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden das Wissen und die Methodenkompetenz zur selbständigen und effektiven Erstellung, Pflege und Ablage von Dokumentationen, die nach dem Arbeitsschutzgesetz gefordert werden.

Termine
14.05.25
22.04.26
Orte
Essen
Hybrid
Aufbauseminar: Geänderte und zusätzliche Anforderungen – insbesondere zur barrierefreien Gestaltung – kennen und sicher umsetzen lernen

Die Arbeitsstättenrichtlinien wurden in den letzten Jahren umfassend geändert, besonders zur barriererefreien Gestaltung der Arbeitsstätten. Neuerungen und deren rechtssichere Umsetzung (z. B. Bestandsschutz Ja/Nein?) werden besprochen.

Termine
01.09.25
Orte
Essen
Hybrid

Die Arbeitsstättenverordnung und die darauf beruhenden Arbeitsstättenrichtlinien sind rechtliche Grundlage für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen aller Arbeitsstätten. Planer und Betreiber müssen sie kennen und anwenden können.

Termine
07.04.25–08.04.25
Orte
Essen
Hybrid
Zuweisung von Aufgaben und Kompetenzen, Gerichtsfeste Unternehmensorganisation, Führungsverantwortung und rechtliche Konsequenzen - im Klartext

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Termine
13.03.25
Orte
Essen
Hybrid
Update zu den Themen Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Bleiben Sie als geprüfte(r) EHS-Manager/EHS-Managerin (HSE-Manager/HSE-Managerin) weiter am Ball. Nutzen Sie die Chance und vernetzen Sie sich bei der gemeinsamen Abendveranstaltung und maximieren Sie somit Ihren Nutzen der Veranstaltung.

Termine
27.02.25–28.02.25
Orte
Essen
Präsenz
Sichere und wirkungsvolle Benutzung von Atemschutzgeräten. Gesetzliche Einordnung Ihrer Aufgaben.

Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Unternehmen sind im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190).

Termine
31.03.25–01.04.25
Orte
Essen
Hybrid
Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen nach ISO 45001

Ein SGA-Beauftragter und interner Auditor spielt eine wichtige Rolle im Unternehmen, indem er die Prozesse unterstützt, die sicherstellen, dass die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter optimiert wird!

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Präsenz
Erlangung der vertieften Fachkunde im Sinne von §5 LärmVibrationsArbSchV TRLV Lärm Teil 2

Durch die Teilnahme an dem Ergänzungskurs in Verbindung mit einem der Grundkurse "Akustische Messungen" oder "Schallmesslehrgang" erlangen Sie die vertiefte Fachkunde im Sinne von  § 5 LärmVibrationsArbSchV und TRLV Lärm Teil 2

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Online
Leitlinien zum praxisnahen sicheren Umgang mit Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien – Konzepte, Erfahrungen und Empfehlungen für Praktiker

Das Online-Seminar gibt eine vollständige und praxisnahe Einführung in die Sicherheitsthemen, Problemstellungen und Lösungen beim täglichen Umgang mit der Lithium-Technologie, welche die Teilnehmer in ihrem jeweiligen Umfeld umsetzen können.

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Hybrid
Fremdfirmenarbeiten und interne Instandhaltungsarbeiten im Spannungsfeld mit Verkehrssicherungspflichten rechtskonform managen

Auswirkungen wechselseitiger Gefährdungen bei Instandsetzung und Baumaßnahmen auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz Dritter.

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Hybrid
Was sollte - was sollte nicht delegiert werden!

Sie lernen die Vorteile von Delegation, üben Führungsflexibilität und Umsetzung der Delegation als modernes Führungsinstrument zur Entlastung. Sie erfahren, wie Sie die Mitarbeitermotivation durch Delegation stärken.

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Hybrid
Fortbildung im Sinne des § 5 (3) des Arbeitssicherheitsgesetzes - 68. Tagung mit begleitender Fachausstellung

Die Arbeitsschutzfachtagung, vom Haus der Technik e.V. veranstaltet, informiert komprimiert an zwei Tagen über neueste Gesetze und Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz.

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Ihre Vorteile beim Besuch unserer Arbeitsschutzmanagementveranstaltungen:

• Unsere Veranstaltungen im Arbeitsschutzbereich werden gemäß ArbSchg, BetrSichV und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk durchgeführt,
• Sie lernen, effizient und wirtschaftlich die Vorschriften in Ihrem Unternehmen umzusetzen
• Erfahrene Praktiker beraten und unterstützen Sie
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer – gemäß DGUV Vorschrift 1 und SGB VII §22 – Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Typische Aspekte eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind u. a.:
• Organisation des Arbeitsschutzes (mit entsprechenden Aufgaben- und Funktionsbeschreibungen, Bestellungen, Organigramm)
• Gefährdungsbeurteilung (Ermittlung und Bewertung der möglichen Gefährdungen und Belastungen im Betrieb)
• Qualifikation, Schulung, Unterweisung des Personals
• Umgang mit Fremdfirmen und AÜG-Personal
• Prüfung, Wartung, Instandhaltung
• Arbeitsmedizin
• Umgang mit Unfall/Beinaheunfall.

Alle diese Maßnahmen werden dokumentiert, kontrolliert und auf dem neuesten Stand gehalten. Die geläufigen Arbeitsschutzmanagementsysteme wie OHSAS 18001, SCC, ASCA oder OHRIS bedienen sich dieser Aspekte.

Arbeitsschutzrecht:

Im Arbeitsschutzrecht beschreibt die moderne Betriebs- und Anlagensicherheit ein komplexes Wirkungsgefüge verschiedener Faktoren. Im wesentlichen zählen dazu der Betrieb, die Beschäftigten, die Arbeitsmittel und die Anlagenüberwachung. Als vom Umfang mit 27 Paragraphen und fünf Anhängen sehr knappe Betriebssicherheitsverordnung, sind die Aussagen jedoch sehr bedeutsam. So finden Verpflichtungen des Bereitstellers und Benutzers von Arbeitsmitteln eine gesetzliche Grundlage, der betriebliche Explosionsschutz erhält eine besondere Bedeutung, die Anforderungen an alle Arbeitsmittel (einfache und weitergehende) sind besonders hinsichtlich ihrer Prüffristen europäisch einheitlich geregelt und das Anzeigeverfahren ist verändert. Die Entwicklung im deutschen Arbeitsschutzrecht wird in den nächsten Jahren sehr spannend sein und tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen, so wird das Unfallverhütungrecht und die Technischen Regeln aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung reformiert.
Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen verankert. Anhand einer Arbeitsplatzbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber den Zustand des Arbeitsplatzes und -umfelds und die Gefährdungen, denen seine Mitarbeiter ausgesetzt werden und bestimmt damit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Arbeitsplatzbeurteilung ist ein komplexes Instrumentarium, das bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz alle Aspekte der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erkennt, bewertet und beseitigt. Neben den rechtlichen Grundlagen spielen die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, das Erkennen von Gefährdungspotenzialen und deren effektive Dokumentation eine besondere Rolle.

Umgang mit Fremdfirmen:

Wer ist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich?

Durch den stetig steigenden Einsatz von Fremdfirmen im eigenen Betrieb ergibt sich die Notwendigkeit einer sicheren Organisation und den Bedarf mit geeigneten Werkzeugen den Ablauf dieser Einsätze gerichtsfest, vor allem aber auch sicher zu lenken. 90 Prozent der deutschen Unternehmen arbeiten mit Fremdfirmen. Das kann externes Personal für Dienst- und Werktätigkeiten sein (z. B. der externe Betriebsarzt, die Reinigungsfirma, das Catering-Personal im Betriebsrestaurant oder die Elektro-Fachfirma).
Fremdfirmen stellen immer wieder ein großes Problem in der Arbeitssicherheit dar: Fehlende Einweisung, fehlendes Pflichtbewusstsein, das Nichtkennen der Gegebenheiten vor Ort etc. führen wiederholt zu unnötigen Unfällen, kritischen Situationen und Unstimmigkeiten. Mitarbeiter von Fremdfirmen verunfallen dreimal häufiger als eigene Mitarbeiter. Nicht umsonst ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, Fremdfirmen angemessen in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen.

Wie setzt man Fremdfirmen sicher ein?

Die Grundpflichten gegenüber Fremdfirmen sind konkret:

  • Richtige Auswahl („der Billigste ist nicht unbedingt der Beste“)
  • Einweisung
  • Kontrolle.

Diese Maßnahmen sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden. Sinnvoll ist auch das Erstellen einer Haus- oder Fremdfirmenordnung, in der diese hinsichtlich der betrieblichen Gegebenheiten, möglichen Gefahren, erforderlichen Verhaltensmaßnahmen und der Ansprechpartner kurz und knapp informiert werden. Auch kann diese Haus- oder Fremdfirmenordnung bereits als Vertragsbestandteil herangezogen werden – und als Voraussetzung für die Auftragserteilung verpflichtet werden.
Diese Fremdfirmenordnung soll einen störungsfreien Arbeitsablauf ermöglichen und wesentlich zu Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und sonstiger Personen (z. B. Gäste und Besucher) beitragen. Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Betriebes und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit, die insbesondere die Zusammenarbeit aller Beteiligten betreffen. Jede Fremdfirma hat sein Personal über den Inhalt der Fremdfirmenordnung zu unterrichten; ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung und kann bei Nichteinhaltung ohne weitere Androhung zum Hausverweis und zur Aufhebung des Vertrags führen.
Die Veranstaltungen des Hauses der Technik im Arbeitschutzbereich stehen für praktische Hilfe bei der Umsetzung eines erfolgreichen Arbeitsschutzorganisation und Prävention in den Unternehmen.

Was ist verhaltensorientiertes Arbeitsschutzmanagement?

Verhaltensorientiertes Arbeitsschutzmanagement bedeutet die Erhöhung der Arbeits- und Gesundheitsschutzleistung aller Mitarbeiter durch einen nachhaltigen Kulturwandel.

Wenn in der modernen Arbeitswelt Unfälle geschehen, dann sind in der Regel nicht die Art der Arbeit oder die Bedingungen, unter denen gearbeitet werden muss, die maßgebliche Ursache. Bei den modernen Maschinen hat die Sicherheitstechnik einen hohen Stand erreicht, es sind technische Schutzeinrichtungen vorhanden und die Persönliche Schutzausrüstung ist der Situation und dem Zweck der Arbeit für die Gesungheit angepasst.

Unfalluntersuchungen zeigen immer wieder, dass die Unfallursachen im Verhalten eines oder mehrerer Mitarbeiter begründet sind. Unfälle sind neben dem Leid der Mitarbeiter stets mit erheblichen Kosten und oft mit Imageverlust der Firma verbunden. Neben den humanitären Motiven bietet eine durch Verhaltensveränderung gesenkte Ausfallquote der Mitarbeiter erhebliche Einsparungspotentiale.

Die Schulungen sind auf der Grundlage aufgebaut, dass das Verhalten der Mitarbeiter maßgeblich durch die Firmenkultur bestimmt wird. Als Kultur wird hierbei die Entwicklung und Förderung von Systemen und Werten angesehen. Die Schulungen werden hierbei nicht der Firmenkultur „übergestülpt“, sondern zur gezielten Förderung der Kultur den Gegebenheiten vor Ort angepasst. Dieses geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Eine besondere Rolle im Wertetransport und somit bei der Schaffung einer veränderten Kultur nehmen in erster Linie die Führungskräfte auf allen Hierarchieebenen ein. Entsprechend sollte der Schulungsschwerpunkt bei den Führungskräften liegen!
Die Mitarbeiter sollten eher sensibilisiert werden und an eine geänderte, Werte orientierte Kultur herangeführt werden.

Mögliche Schulungsmodule

  • Aufbau einer effizienten Arbeitssicherheitskultur
  • Einfluss der Kultur auf benachbarte Managementbereiche
  • Gesundheitsaspekte
  • Gefahren am Arbeitsplatz
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unfallbericht und -untersuchung
  • Management von Subunternehmern
  • Firmenspezifische Besonderheiten bezüglich der bestehenden Kultur

Zielsetzung

  • Erreichen einer langfristigen, dauerhaften Änderung des Verhaltens bzgl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf allen Ebenen von der Geschäftsleitung zum Mitarbeiter! Sicherheitsverhalten muss verinnerlicht sein wie ein instinktiver Reflex! Das ist nur möglich durch einen Kulturwandel, d.h. einen kontinuierlichen, nachhaltigen Prozess.
  • Senkung der Unfallzahlen im Unternehmen
  • Kostenreduzierung

Teilnehmerkreis

Manager aller Führungsebenen bis zum Mitarbeiter. Eine optimale Einteilung der Teilnehmerkreise erfolgt zusammen mit dem Kunden.

Das Programm wird jeweils inhaltlich und im Umfang individuell an die Erfordernisse des auftraggebenden Unternehmens angepasst. Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie Arbeitsunfälle signifikant senken können? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Teilnehmerdaten
 

Bitte tragen Sie die Daten für einen oder mehrerer Teilnehmer ein, um mit der Buchung fortzufahren.

Veranstaltung:

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Termin:

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Ort:

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